Schön sperriger Titel, nicht?
Die
Geschichte dahinter stammt aus Kanada und dreht sich um eine Frau mit Depressionen, einen Besuch in einer Männerstripbar, Facebook und einer Krankenversicherung.
Die Frau, nennen wir sie Nathalie, hat sich vor über einem Jahr wegen schwerer Depressionen krank schreiben lassen. Ihre Krankenversicherung zahlte daraufhin Krankengeld. Als die monatlichen Zahlungen plötzlich ausblieben, erkundigte sich Nathalie, was denn da los sei und bekam zur Antwort, sie sei "arbeitsfähig wegen Facebook".
Die Krankenversicherung hatte sich nämlich auf ihrem Profil in dem Sozialen Netzwerk umgeschaut und dort Fotos gefunden, die Nathalie gut gelaunt bei ihrer Geburtstagsparty, beim Sonnenbaden und beim Besuch einer
Chippendales-Bar zeigten. Das, so die Versicherung, spreche jedenfalls eindeutig gegen die Diagnose einer schweren Depression, verwies aber im gleichen Atemzug darauf, dass dies nicht die einzige Begründung sei, auf die sich die Ablehnung der Lohnfortzahlung stütze.
Das wäre meiner Ansicht nach auch ein wenig dünn. Denn es heißt ja nicht, dass Depressive unbedingt 24 Stunden am Tag antriebslos und niedergeschlagen sind. "Lichte Momente" haben auch schwer depressive Menschen, und Sonnenbaden dürfte aufgrund der positiven Wirkung durchaus auch als unterstützende Heilungsmethode gelten.
Der Fall zeigt aber deutlich, dass die Warnungen, die Möglichkeiten des Web2.0 lieber vorsichtig zu nutzen, nicht unberechtigt sind (siehe auch meinen Artikel "
Krankgemeldet, in facebook gewesen - Kündigung!").
Es ist nicht bekannt, ob Nathalie sich gegen die ausbleibenden Zahlungen wehrt.