25.11.09

... aber das sind ja zwei Dinge auf einmal ...

Ja, das geht doch: Herr Kollege Hoenig hat in seinem Blog nicht nur die Schlagzeile, sondern auch noch den Kommentar des Tages geschrieben - und das schon so früh am Morgen. Respekt ... Respekt.

In einer Ermittlungsakte wurde berichtet, dass auf einer Polizeidienststelle das Gelbe eines Überraschungseis gefunden wurde, wohl gefüllt mit Rauschgift. Da außer Polizeibeamten nur ein Beschuldigter auf der Wache war, mutmaßte man, dieser habe das Ei am Körper getragen, genauer: in der Unterhose. Titel des Ganzen:

"Überraschungsei in der Unterhose"

Den Kommentar des Kollegen hierzu lesen Sie am besten beim Urheber selbst.

24.11.09

LiebLinks: UnkLAW, VinyLover, ...touch me..., EsWarEinmal

  1. Juristen erklären das Internet (daufaq.de)
  2. Eines der letzten Schallplattenpresswerke Europas (pallas)
  3. Pinball Wizard - Jugenderinnerungen ökonomisiert (cheap talk)
  4. LiebLinks-Märchen: 3 Haselnüsse (für Aschenbrödel)

Recht, lesenswert: Datenschutz Late-Night

Was Jauch, Beckmann und Co. zum Thema Daten(un)sicherheit, Amazon, Google und Suchen nach erotischer Literatur zu sagen haben, bringen uns heute:
Zur gleichen Thematik ein alter Law-Blog-Artikel, der es kurz und knapp auf den Punkt bringt: Das könnte Sie interessieren

Männerstrip, Depressionen, Facebook und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Schön sperriger Titel, nicht?

Die Geschichte dahinter stammt aus Kanada und dreht sich um eine Frau mit Depressionen, einen Besuch in einer Männerstripbar, Facebook und einer Krankenversicherung.

Die Frau, nennen wir sie Nathalie, hat sich vor über einem Jahr wegen schwerer Depressionen krank schreiben lassen. Ihre Krankenversicherung zahlte daraufhin Krankengeld. Als die monatlichen Zahlungen plötzlich ausblieben, erkundigte sich Nathalie, was denn da los sei und bekam zur Antwort, sie sei "arbeitsfähig wegen Facebook".

Die Krankenversicherung hatte sich nämlich auf ihrem Profil in dem Sozialen Netzwerk umgeschaut und dort Fotos gefunden, die Nathalie gut gelaunt bei ihrer Geburtstagsparty, beim Sonnenbaden und beim Besuch einer Chippendales-Bar zeigten. Das, so die Versicherung, spreche jedenfalls eindeutig gegen die Diagnose einer schweren Depression, verwies aber im gleichen Atemzug darauf, dass dies nicht die einzige Begründung sei, auf die sich die Ablehnung der Lohnfortzahlung stütze.

Das wäre meiner Ansicht nach auch ein wenig dünn. Denn es heißt ja nicht, dass Depressive unbedingt 24 Stunden am Tag antriebslos und niedergeschlagen sind. "Lichte Momente" haben auch schwer depressive Menschen, und Sonnenbaden dürfte aufgrund der positiven Wirkung durchaus auch als unterstützende Heilungsmethode gelten.

Der Fall zeigt aber deutlich, dass die Warnungen, die Möglichkeiten des Web2.0 lieber vorsichtig zu nutzen, nicht unberechtigt sind (siehe auch meinen Artikel "Krankgemeldet, in facebook gewesen - Kündigung!").

Es ist nicht bekannt, ob Nathalie sich gegen die ausbleibenden Zahlungen wehrt.

23.11.09

Knast für Datenschutzvergehen? Ja, aber...

Kreditkartendaten oder Kontendaten werden missbraucht, Daten von Arbeitnehmern, Verbrauchern oder Internetnutzern werden gegen alle rechtlichen Regelungen gespeichert und verwendet oder landen einfach als Ausdruck in der Müllhalde: Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein so genannter "Datenschutzskandal" durch die Medien geht.

Der Skandal daran ist aber eigentlich, dass solcherlei Unrecht kaum geahndet wird. Und ich gehöre eigentlich nicht der Fraktion an, die bei jedem neuen Skandal nach neuen, schärferen Gesetzen ruft. Denn eigentlich, so meine Überzeugung, genügte häufig die konsequente Anwendung der bestehenden Regelungen.

Dennoch freut mich die Meldung, dass der oberste Berliner Datenschützer, Dr. Alexander Dix, nach Haftstrafen bei besonders schweren Datenschutzvergehen ausspricht. Ich halte das aufgrund der Brisanz des Themas und auch deswegen, weil wir alle davon in unseren ganz persönlichen Rechten betroffen sind, für durchaus angemessen. Im Vergleich dazu mal exemplarisch weitere Strafandrohungen:
  • einfache Urheberrechtsverstöße: bis zu 3 Jahre
  • Ausspähen von Daten: bis zu 3 Jahre
  • Datenveränderung: bis zu 2 Jahre
  • Beleidigung: bis zu 2 Jahre
Und auch angesichts der im Grunde läppischen Geldbußen, die gezahlt werden müssen - selbst in solch brisanten Fällen wie dem der jahrelangen wiederholten "Rasterfahndung" durch die Deutsche Bahn: Hier betrug das Bußgeld es letztlich lediglich 1,12 Millionen Euro. Man überlege: Selbst beim so drastisch bezeichneten "Gewinneinbruch" im ersten Halbjahr 2009 um über 50% lag der Gewinn des Unternehmens noch bei knapp 550 Millionen Euro...

Das eigentliche Problem liegt aber mal wieder nicht bei den Gesetzen, sondern bei der Durchsetzung: Auch im Datenschutz ist das Problem, dass der Masse an Delikten eine minimale staatliche Gewalt gegenüber steht - die Datenschutzbeauftragten haben einfach zu wenig personelle und materielle Mittel, um gegen die Flut von Verstößen vorzugehen.

Es ist zu hoffen, dass die Diskussion offen bleiben und vor allen Dingen auch endlich einmal konkrete Ergebnisse zeigen wird.