29.01.2009

Die Polizei, dein Freund und Helfer: auch im Cyberspace!

Ausrüstungsgegenstände in einem Online-Spiel könnten teilweise recht teuer sein - das zeigt schon ein Blick auf laufende Aktionen z.B. für das Spiel Metin2 bei ebay.

Die Bochumer Polizei hat sich nun eines bisher in Deutschland einmaligen Falls angenommen: Fast 1.000,- Euro hat ein Spieler investiert, um diverse Ausrüstungsgegenstände und virtuelles Geld zu erlangen. Jedoch musste er dann auf einmal feststellen, dass die so erstandenen Gegenstände nicht mehr verfügbar waren.

Die Bochumer Polizei reagierte sofort:
"Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt."
Diebstahl dürfte nicht der zugrunde liegende Tatverdacht sein - sind nur virtuell bestehende Waren wie Himmelstränenbänder und Phönixschuhe "bewegliche Sachen" im Sinne dieser Vorschrift? Da wird wohl eher an Datenveränderung gemäß § 303a Strafgesetzbuch (StGB) zu denken sein.

Es ist doch erfreulich: Die Zeiten, in denen die Polizei mit PCs noch nichts am Hut hatte, scheinen endgültig vorüber zu sein!

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