27.01.2009

Eine Marke will ernsthaft genutzt sein.

Allein eine Marke eintragen zu lassen, genügt nicht - man muss diese Marke auch "ernsthaft nutzen", da sie ansonsten wieder gelöscht werden kann.

Diese Erfahrung musste nun auch ein eigentlich auf Mode spezialisiertes Unternehmen machen. Die hatten ihre Marke "Wellness" für Bekleidungsstücke, aber auch für alkoholfreie Getränke eintragen lassen. Kaufte ein Kunde nun ein Kleidungsstück, gab es kostenfrei noch ein Erfrischungsgetränk mit Namen "Wellness-Drink" in die Einkaufstasche.

Ein Getränkeunternehmen ließ die Marke nun löschen - zumindest für den Bereich "alkoholfreie Getränke". Das Modeunternehmen habe die Marke durch diese Gratis-Beigabe nicht ernsthaft genutzt, so die Argumentation.

Das mit diesem Fall befasste österreichische Gericht fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, ob eine Marke ernsthaft benutzt werde,
"wenn sie für Waren gebraucht wird, die der Markeninhaber den Käufern anderer von ihm vertriebener Waren nach Abschluss des Kaufvertrages kostenlos mitgibt."
Der EuGH schrieb nun in seinem Urteil vom 15.01.2009 - C-495/07, dass in diesem Fall eine ernsthafte Nutzung nicht vorliege. Die Marke wird somit teilweise verfallen.

Die Begründung zielt darauf ab, dass die Hauptfunktion einer Marke sei, dem Verbraucher zu ermöglichen, die Herkunft der Ware zu erkennen. Werde jedoch mit den markenmäßig gekennzeichneten Waren kein "Absatzmarkt erschlossen oder gesichert", würde diese Hauptfunktion nicht erfüllt. Die Marke verlöre dann ihren geschäftlichen Sinn und Zweck.

Ich stelle mir nun einen Bekleidungshersteller vor, der auch in den Parfüm-Markt einsteigen will und daher über einige Zeit mit seiner Kleidung auch kostenlose Parfümproben verteilt. Diese Vorgehensweise könnte ihm doch dazu dienen, im umkämpften Parfüm-Markt eine Einfallstüre zu schaffen. Diese könnte er dann - nachdem sich der Kleidungskäufer an den Duft gewöhnt hat - auch geschäftlich ausnutzen: Dadurch, dass er die so geschaffene Nachfrage auch über den Verkauf in Parfümerien stillt. Ist das keine "ernsthafte Nutzung"?

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