Mit einer Entscheidung vom 21.01.2009 (hier die heutige Pressemeldung dazu) wurde ein Bußgeldverfahren eingestellt:
"Das Gericht kam nach ausführlicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mittels „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden kann, um mögliche Fehler auszuschließen."





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