26.01.2009

Internet-Lotto: Ist das nun erlaubt oder nicht?

Angesichts des erneut angestiegenen Lotto-Jackpots sollten sich Online-Spieler darüber im Klaren sein, dass online abgegebene Lotto-Scheine seit Jahresbeginn mit einem gewissen Risiko behaftet sind - und zwar nicht nur mit dem Risiko, nicht zu gewinnen...

Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder verbietet seit dem 01.01.2009 die Internetvermittlung von Lottospielen - mit dieser Maßnahme sollen die Spielsucht bekämpft und die Jugend geschützt werden. Mancher Anbieter stellte daraufhin das Angebot ein, manch einer jedoch behalf sich mit Kleingedrucktem:

Zitat aus dem "Disclaimer" des Anbieters tipp24.com:
Aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen können wir vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen. Ihre Gewinnchancen und -ansprüche werden dadurch selbstverständlich nicht beeinträchtigt. (Hervorhebung von mir)
Was nun geschieht, wenn ein Spieler diesen Hinweis überliest, seinen Spielschein von einem deutschen Rechner aus abgibt und dann den Jackpot knackt, steht in den Sternen.

Immerhin ermöglichte das Oberlandesgericht Koblenz in einer Eilentscheidung (Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 W 6/09 ) dem mittlerweile in London residierenden Anbieter, weiterhin Lottospiele zu vermitteln - zumindest technisch, wie die Pressemeldung vom 26. Januar 2009 hervorhebt.

Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.

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