10.02.2009

Avanio / FunSurf24: Die Hälfte der "Grundgebühren" gibt es zurück

Vor gar nicht allzu langer Zeit musste man den Internetzugang noch nach Zeittarifen bezahlen und wählte sich bei jeder Nutzung per Telefonleitung ein. Eine Minute kosteten dann zunächst ein paar Pfennige, später ein paar Cent - oder auch nur Bruchteile von Cents.

Da sich diese Tarife täglich ändern konnten, dachte sich das Internetportal web.de den so genannte "SmartSurfer" aus: Dieses Programm suchte vor dem Surfen den jeweils günstigsten Tarif aus und wählte dann die Zugangsnummer. So sollte der geneigte Internetsurfer Geld sparen können.

Die Firma Avanio bot im Jahre 2005 den damals günstigsten Tarif an - im Tarif vanio.flexi konnte man für nur 0,43 Cent pro Minute surfen. Wenig später jedoch tauchte auf den Telefonrechnungen der Nutzer dann ein seltsamer Posten auf: Grundgebühren in Höhe von 4,50 Euro - Monat für Monat.

Viele Nutzer haben das gar nicht bemerkt. Gerade wenn man sich häufig mit unterschiedlichen Anbietern einwählte, fiel der relativ geringe Betrag zunächst gar nicht auf. Erst nach und nach, und insbesondere als die Medien über diesen Fall berichteten, meldeten sich immer mehr Nutzer bei den Verbraucherzentralen und Anwälten. Teilweise hatten sie über Jahre hinweg monatlich die "Grundgebühr" gezahlt - ohne den Dienst überhaupt noch zu nutzen.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat daher den Anbieter, der jetzt FunSurf24 GmbH heißt, vor dem Landgericht Dresden verklagt. Zu einem Urteil in der Sache kam es leider nicht.

Das lag unter anderem daran, wie test.de berichtet, dass sich im Laufe des Prozesses herausstellte, dass in zweien der verhandelten Präzendenzfälle eine berufliche Nutzung des Internet vorlag. Die Verbraucherzentralen darf aber nur private Interessen vertreten.

Daher einigte man sich auf einen Vergleich:
Dieser Vergleich beinhaltet insbesondere, die teilweise Rückerstattung der bereits gezahlten Grundgebühren. Für die Rückerstattung müssen die Verbraucher folgende Belege vorlegen:
  1. Nachweis, dass die Einwahl im Juni 2005 bei "vanio.flexi" unter der Nummer 019351515 über den "Smartsurfer" erfolgt ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Kostenübersicht" des "Smartsurfers", in der alle Einwahldaten aufgelistet sind.
  2. Telefonrechnungen, auf denen die Grundgebühr für den "avanio Internetzugang" berechnet wurde
  3. Nachweis, dass die Telefonrechnungen bezahlt wurden.
Im Vergleich geregelt ist eine Rückerstattung von 50 % der gezahlten Grundgebühren.

[...]

Was sollten Betroffene tun, denen auf ihrer Telefonrechnung ungewollt der "avanio Internetzugang" berechnet wird?
  1. Widerspruch: Als aller erstes sollte gegenüber der Funsurf24 GmbH der angeblichen Clubmitgliedschaft widersprochen und die weitere Einziehung untersagt werden. Noch nicht gezahlte Telefonrechnungen sollten um fraglichen Betrag gekürzt und nur anteilig an die Deutsche Telekom überwiesen werden. (vgl. Musterbrief)

  2. Forderung nach Rückerstattung: Wenn die oben genannten Belege vorliegen, können unter Hinweis auf den mit der Verbraucherzentrale geschlossenen Vergleich 50% der eingezogenen Grundgebühren erstattet verlangt werden. (vgl. Musterbrief)
(Quelle: Pressemeldung der Verbraucherzentrale Berlin)

Also ein typischer Fall von Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende...

3 Kommentare:

  1. die einzige möglichkeit für betroffene ohne rechtsschutzversicherung ist wohl sich an focus,stern,spiegel,bild etc.zu wenden,nur durch öffentlichkeit ist hier noch druck zu machen;
    wer hat noch ein smartsurferprotkoll von 2005 wohl die wenigsten und dann würde es auch nur die hälfte der gebühren geben!!

    bleibt nur zu hoffen,dass die staatsanwaltschaft dresden die anklage wegen bertrug in tausenden von fällen nicht fallen lässt oder gar das verfahren einstellt.

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  2. Das allerdings hat sie, zunächst vorläufig, inzwischen getan. Wenn die beiden Verantwortlichen bis Mitte März 50.000 Euro an die Staatskasse zahlen, schließt die Justiz die Akten endgültig. Hier die Details:
    http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-/1840429/1840429

    Grüße,

    Christoph Herrmann
    Stiftung Warentest
    Online-Redaktion

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  3. Tja, genau so siehts aus. Ich habe Mitte Januar in mühevoller Kleinarbeit die Nachweise zusammengestellt und an avanio geschickt. Zurück kam nur die Antwort, das keine Zahlungen erfolgen werden. Das ist unser tolles [...]system, alle verdienen kräftig mit, auch unser Staat und der doofe ist mal wieder der Kunde. Ich brauche mich nicht zu wundern, das immer mehr Menschen die Lust verlieren...

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