Deinen eigenen Benutzerinhalt kannst du jederzeit von der Site entfernen. Wenn du deinen Benutzerinhalt entfernst, läuft die oben erteilte Lizenz zwar automatisch ab; du bestätigst jedoch, dass das Unternehmen archivierte Kopien deines Benutzerinhalts zurückbehalten darf.Sprich: Nimmt der Nutzer jetzt seine selbst erstellten Texte, Bilder oder Ähnliches wieder vom Netz, entfallen die - im übrigen sehr ausgiebigen - Nutzungs- und Verwertungsrechte von Facebook.
Ob solcherlei Spielchen für das Unternehmen von Vorteil sind, darf bezweifelt werden. Ob sie überhaupt legal gewesen wären, ebenfalls.
Das gilt zumindest für die Nutzer, die bereits bei Facebook angemeldet waren. Denn AGB dürfen nicht so einfach im Nachhinein geändert werden. Hierzu müsste zunächst überhaupt ein Änderungsrecht in den AGB stehen - der derzeitige Satz "Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile dieser Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne weitere Benachrichtigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. [...] Du bist selbst dafür verantwortlich, die Seite regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob an diesen Nutzungsbedingungen Änderungen vorgenommen wurden, und dir solche Änderungen gegebenenfalls durchzulesen." genügt diesen Ansprüchen jedenfalls nicht.
Außerdem sind stillschweigende Änderungen nicht ohne weiteres rechtswirksam: Zumindest muss dem Nutzer die Gelegenheit gegeben werden, die Änderungen ausdrücklich zu akzeptieren. Und er muss explizit darauf hingewiesen werden, welche Auswirkungen es hat, wenn er nicht auf die Änderung reagiert. So steht es jedenfalls in § 308 Nr. 5 BGB.





Wie kommen Sie denn zur (internationalen) Anwendbarkeit des § 308 BGB?
AntwortenLöschen@Anonym (schade, dass kein Name verfügbar ist):
AntwortenLöschenIch habe diesen Aspekt zunächst ausgeklammert, gehe aber davon aus, dass zumindest im Falle von Facebook ein deutsches Gericht zur Anwendbarkeit deutschen Rechts gelangen würde. Zentrale Norm ist hier Art. 29 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Immerhin bietet Facebook seine Dienste in deutscher Sprache und unter der deutschen Top-Level-Domain .de an. Ein enger Bezug zu Deutschland und damit die Anwendbarkeit zwingenden deutschen Rechts wäre hier wohl zu bejahen.
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