Familie Boring hat ein Häuschen in einer privaten Seitenstraße, abgelegen, mit kleinem Schwimmbad, zwei Garagen - nichts Besonderes also. Als es Familie Boring eines Tages langweilig war, googelten sie nach ihrer Adresse - und fanden Bilder ihres Häuschens. They were not amused und verklagten Google daraufhin wegen Verletzung der Privatsphäre, Hausfriedensbruch und anderem.
Erfolglos, wie das beck-blog berichtet - offenbar hatte ihr Anwalt einige der Anklagepunkte nicht ausführlich genug dem Gericht erklärt - der Vortrag war in vielen Punkten, wie der Jurist sagt "unsubstantiiert". Außerdem hätte das Paar so viel Publicity gesucht, dass es sich nun auf eine Verletzung der Privatspähre nicht mehr berufen könne.
Interessant an dem Fall ist, dass das Google-Auto mit den Kameras offenbar eine private, also nicht öffentliche Straße nutzen musste, um die Fotos zu schießen. Wie wäre ein solcher Fall wohl in Deutschland ausgegangen? Das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Potsdam war zu dem Ergebnis gelangt, dass bereits das Fotografieren eines Gebäudes ins Eigentum eingreift, wenn der Eigentümer keine Genehmigung erteilt hat und der Fotograf das Grundstück betreten muss - siehe hierzu meinen Artikel "Es kommt auf den Standpunkt an".
20.02.2009
Laaaangweilig: Familie Boring und Google Street Views
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Bilddatenbank,
Google Street View,
Haftung des Diensteanbieters,
Urheberrecht
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