24.02.2009

Abofallen - Verzicht auf Widerrufsrecht wirksam? Nein!

Da steht in der Meldung des Mannheimer Morgen zum Thema der Abzockerwebseite opendownload.de doch folgender Satz:
"Zuletzt mussten die Nutzer dort auch anklicken, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. "Wenn man das getan hat, dann ist es natürlich schwierig, denn dann gilt der Vertrag", so Keßler."
Die zitierte Frau Evelyn Keßler ist Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - und sollte es eigentlich besser wissen bzw. vielleicht etwas genauer formulieren. Denn als Verbraucher würde ich aus diesem Satz lesen: Na, dann kann ich ja wohl nicht mehr widerrufen und muss den Vertrag erfüllen.

Dem ist nicht so:

Zwar ist mir bislang kein entsprechendes Urteil bekannt - die Abzockerbande rund um die in Mannheim ansässige Content Services Ltd. hat sich bei den mir bekannten Fällen bislang (leider) noch auf keinen Rechtsstreit eingelassen. Aber in der Literatur ist die Sache schon ziemlich klar.
§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [der das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regelt, Anm. d. Verf.] enthält aufgrund seiner Schutzfunktion einseitig zwingendes Recht; der Verbraucher kann somit nicht auf das Widerrufsrecht verzichten
(Quelle: Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Auflage 2007, § 355 Randnummer 2)
Andere führende Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch wie der Palandt oder der Münchener Kommentar sprechen von "halbzwingendem Recht", das bedeutet, dass von den Regelungen des Widerrufsrechts nur zugunsten des Verbrauchers abgewichen werden kann.

Meines Erachtens kann das Widerrufsrecht also nicht ausgeschlossen werden. Im Gegenteil - weil der Verbraucher hier eventuell sogar falsch informiert wurde, könnte dies sogar dazu führen, dass das die Zwei-Wochen-Frist für das Widerrufsrecht noch gar nicht zu laufen begonnen hat und der Verbraucher somit ein quasi unbegrenztes Recht zum Widerruf hat!

Ach ja, es wird ja auch oft geschrieben, dass der Download von Programmen eine Dienstleistung ist, für die das Wiederrufsrecht nicht gilt. Wie auch immer man das wertet - Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung vom Verbraucher angefordert wurde in Kenntnis seines Widerrufsrechts. Da hier aber fehlerhaft aufgeklärt wurde, fehlt diese Kenntnis beim Verbraucher.

Also: Lassen Sie sich von opendownload.de & Co. nicht ins Bockshorn jagen - wehren Sie sich gegen Abo-Fallensteller!

Update 02.03.2009: Der Mannheimer Morgen hat mittlerweile reagiert und einen klarstellenden Artikel zum Thema verfasst.

Update 18.06.2009: Hier mein Beitrag zum Urteil vom 12.5.2009, Landgericht Mannheim, Aktenzeichen: 2 O 268/08, in Sachen Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Content Service Ltd.

33 Kommentare:

  1. ich habe mich leider angemeldet. habe sofort nachdem eine rechnung kam, den vertrag durch das kontaktformular gekündigt. was kann ich tun, wenn sie es nicht akzeptieren???

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  2. In § 312d Abs.3 Nr.2 BGB ist in besonderen Fällen ein Widerrufsverzicht möglich, den die Abofallen-Bande aus dem Hut zaubert.
    Aber bei einer Anmeldung wird man gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, sondern man verzichtet hierauf schon mit der Anmeldung.

    Erklärt man den Widerruf noch innerhalb von 14-Tagen, so wird das ignoriert und man wird nochmaligen Zahlung aufgefordert.

    Statt Betrugsanzeigen sollten die Betroffenen Strafanzeigen wg. (Inkasso-)Stalkings gem. § 238 StGB bei der Staatsanwaltschaft stellen, wenn sie schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden, obwohl sie schon vorher den Vertrag widerrufen, gekündigt bzw. wg. arglistiger Täuschung angefochten haben.

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  3. Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr RA. Dosch !!

    Auch ich bin ein Opfer geworden obwohl ich schon Jahrzehnte im Netz unterwegs bin !

    Habe mir ein Antivirenprogramm downgeloadet und am nächsten Tag eine Rechnung bekommen
    ( 96 Euro )

    Nachdem ich dann einige Zeit im Netz gesurft habe und auch auf Ihrer Seite gelandet bin, habe ich folgendes geschrieben.

    Ich werde Sie auf dem Laufenden halten
    Freundliche Grüße aus Karlsruhe
    Thomas Schöffler

    Und nun mein Schreiben:
    ***********************

    Sehr geehrte Damen und Herren !

    „Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“

    Grund 1

    § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [der das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regelt, Anm. d. Verf.] enthält aufgrund seiner Schutzfunktion einseitig zwingendes Recht; der Verbraucher kann somit nicht auf das Widerrufsrecht verzichten
    (Quelle: Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Auflage 2007, § 355 Randnummer 2)

    Grund 2

    Sollten Sie mich nach diesem Widerruf nochmals mit einer Zahlungsaufforderung, Mahnung oder sonstigen Unarten belästigen,
    werde ich gegen Sie Strafanzeige wg. (Inkasso-)Stalkings gem. § 238 StGB bei der Staatsanwaltschaft stellen.

    Freundliche Grüße
    Thomas Schöffler

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  4. Guten Tag Herr Schöffler,
    mich würde interessieren, ob die Firma sich auf Ihr Schreiben schon gemeldet hat und wie sie reagiert haben. Auch ich bin eine betroffene, die am Freitag 96.-€ überweisen müsste, was ich auf keinen Fall tun möchte.

    Vielleicht kann mir jemand antworten, der inzwischen in diesem bekannten Fall weiter gekommen ist. Bringt es was, einen Anwalt zu beauftragen und das Geld nicht zu überweisen? Oder hat man derzeit keine Chance, diesen Firmen das Handwerk zu legen. Ich habe bereits per E-Mail widerrufen und den Bestätigunglink nicht angerührt. Hab aber auch keine Lust für diese Firma noch Mahngebühr zu blechen.
    Danke im Voraus
    Katja R.

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  5. Die gleeiche Masche wie opendownload.de macht jetzt auch www.win-loads.net . Auf der Adobe Seite erscheint ein Formular wie eine Registrierung und das ist aber eine Anmmeldung für Online-Dienste. Ich habe das auch zu spät gemerkt und die AGBs mit dem Vermerk auf Verzicht des Widerrufrechtes angeklickt.
    Ich bekam sofort eine Email mit den Zugangsdaten und einem Passwort.
    Wichtig ist, dass man den Zugang nicht aktiviert. Dann kann garnichts passieren, denn:
    Verzicht auf Widerruf ist nicht zulässig, siehe Kommentare hier.
    Indirekter Verzicht des Widerrufs durch Nutzung ist auch nicht passiert.
    Also:
    Zur Sicherheit Widerruf mit Einwurfeinschreiben nachschicken und dann alle Rechnungen ignorieren.

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  6. ich möchte gerne eine anzeige stellen hat das sinn.auch ich war auf opendownload.de und hab mir das alles hier durch gelesen,ich bin richtig sauer auf den
    Mit freundlichen grüssen:Marco Voss

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  7. Moin,
    opendownload präsentiert ja immer auch stolz die IP-Adresse, über man sich angemeldet hat - wie ist diese Speicherung rechtlich zu bewerten? Darf die Content Services Ltd. ohne Einwilligung diese Adresse speichern???

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  8. Hallo,
    auch ich bin leider gestern auf opendownload.de reingefallen. Ich wollte nur einen kostenlosen player herunterladen und hatte nicht wirklich begriffen, dass ich gar nicht auf der richtigen adobe seite bin. Deshalb habe ich mich auch gleich da angemeldet, habe aber gar nix runtergeladen, weil es nicht funktioniert hat. Nun habe ich eine Rechnung bekommen.
    Ich bin mir nicht darüber bewusst, einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
    Ich wollte mich in meinen nächsten Handlungen einfach nochmal bestätigen lassen.
    Ich sollte nun widerrufen? Und was dann?
    Ich lasse mich sicherheitshalber nächste Woche bei der Asta Rechtsberatung beraten, aber ich befürchte dass die mir vll nicht weiterhelfen können.
    Also vll könnte mir hier jemand mal kurz die Schritte sagen, die nun passieren sollten.

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  9. Also mir ging es vor einigen Monaten so. Und ich hab einfach nicht reagiert.
    Und bisher ist nichts geschehen und wird auch nicht.

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  10. Hallo!

    Ich hab mich leider auch, blöderweise, auf so einer Seite angemeldet. Allerdings habe ich (wer weiß ob gut oder schlecht) nicht meine eigenen Daten angegeben, sondern fixtive. Wie hoch jetzt wohl die wahrsheinlichkeit, dass die anhang meiner IP adresse meine richtigen Daten ausfindig mache?! Und bekomm ich dann auch noch eine wegen BEtrugs auf den Deckel?! Vll kann mir ja jemand helfen! Ich weiß nämlich auch nicht, ob ich jetzt eine Wiederrufsmail schreiben soll, bzw. unter welchen Namen?!. Mann, ich ärgere mich ja so über mich!!...

    Lieben Gruß

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  11. Mir ist das gleiche mit www.softwaresammler.de passiert. Dahinter steckt die selbe Firma. Habe auch sofort zurückgeschrieben und mich auf mein Widerrufsrecht bezogen. Bisher ohne Erfolg. Vielen dank, für die nützlichen Hinweise, kann mich jetzt auf jeden Fall etwas beruhigen.
    Wenn nach meiner nächste Mail nichts positivees kommt, werde ich tatsächlich Strafanzeige erstatten.

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  12. Hallo,
    ich habe mich auch auf softwaresammler.de angemeldet und zu spät gesehen, das dies kostenpflichtig ist, also habe ich sofort widerrufen. Am nächsten Tag erhielt ich dann eine E-mail, das ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet hätte. Ist dies überhaupt möglich? bis jetzt habe ich auch noch nichts heruntergeladen und werde es auch nicht tun.
    lG

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  13. Lieber Anonymus,

    in der Überschrift steht es eigentlich schon: Nein, ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist (so jedenfalls) nicht möglich.

    Hier gibt es auch noch einen weiteren Artikel zum Thema: http://klawtext.blogspot.com/2009/06/opendownloadde-dreifach-unterlegen.html

    Verzicht auf Widerrufsrecht ist auch nach diesem Urteil nicht möglich.

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  14. Hallo,
    mir ist genau das gleiche passiert:
    ich habe mich aus versehen bei opendownload registriert, wollte natürlich nur freeware herunterladen... nach erhalt der email kam ich dann wieder "zur besinnung": habe dann meinen account natürlich nicht freigeschaltet, auch keinerlei daten bestätigt.
    ich habe mich daraufhin an den support von softwaresammler gewandt, mit der bitte meine daten zu löschen. darauhin kam dann eine email, dass ich mich bereits angemeldet und auf mein widerrufsrecht verzichtet sowie die agbs akzeptiert hätte.
    daraufhin habe ich eine erneute email mit ähnlichem wortlaut wie herr schöffler (s.o.) geschriebem, worauf hin ich nun die selbe antwort (wortwörtlich) erhalten habe, wie schon zuvor: ich hätte mich angemeldet, müsste also zahlen.
    eine rechnung habe ich bisher noch nicht erhalten, allerdings ist das ganze auch erst einen tag her.
    sollte ich nun weitere schritte einleiten (wenn ja, welche wären das?) bzw. muss ich, falls ich eine rechnung erhalte, zahlen und was passiert, wenn ich dies nicht tue??
    vielen dank schon einmal für eure hilfe!
    jenny

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  15. PS: ich habe gerade bemerkt, dass ich oben aus versehen 2 verschiedene firmennamen genannt habe: in meinem fall handelt es sich um die seite "softwaresammler", nicht "opendownload"... sorry!
    jenny

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  16. Hallo - und fast willkommen im Club....
    Das ist mir mit Content Services Ltd auch passiert.

    Nach einer Rechnung über 96 Euro, einer Mahnung über 99 Euro und einer Mailantwort, offenbar auf meinen Brief/Einschreiben mit Rückschein, hätte man aufs Widerrufsrecht verzichtet.

    Das war am 18.7., bis heute habe ich noch nicht den Rückschein zurückbekommen.

    Nun hab ich gegoogelt und etliches Negatives über diese Abzockversuchs-Firma Content gefunden.
    Der Witz ist ja schon nach der "kostenpflichtigen Anmeldung", dass man sich mit gemailten Einlogdaten nur noch auf der Seite softwaresammler einloggen kann, d.h. es ist nicht möglich, normal auf diese Mails zu antworten....

    Der Verzicht aufs Widerrufsrecht geht nicht, dank Verbraucherschutz!

    Also hab ich heute - 22.7.09 - nochmal ein Einschreiben mit Rückschein geschickt: Ich bezahl dieser Firma überhaupt nichts, habe nach § 238 StGB mit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht, falls ich noch mal .... und andere Unarten von denen bekomme.

    Ich hoffe, dass denen bald das Handwerk gelegt wird!

    Toi-toi-toi für alle hier - Gaby
    ( gaby_gb@freenet.de )

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  17. Hallo
    Ich schließe mich mal Jenny an, ich war auch beo softwaresammler
    War auch auf der Suche nach nem kostenlosen download, lass da auch nur freeware, ahbe meinen account aktiviert und die freeware gedownloaded.
    Heute bekam ich dann die Rechnung über 96 euro mit dem Hinweis binnen 7 Tagen zu überweisen, sonst käme Mahnung,etc. und ich hätte auf mein Widerusfrecht verzichtet.
    Was soll ich denn jetzt machen?
    Auch einen Brief wie er oben bereits abgedruckt war per Einschreiben schicken und sie auffordern mir mitzuteilen, wo ihnen kosten wegen der freeware programme entstanden sind oder diese gleich deinstallieren und ihnen dies mitteilen?
    LG
    Nina

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  18. Hallo, ich bin auch auf den "Softwaresammler" hereingefallen, weil ich mir den neuen Adobe Reader herunterladen wollte.Als ich umgehend die Mitteilung über das ABO und den Preis von 96€ pro Jahr erhielt, habe ich weder den Zugang aktiviert, noch das Passwort verwendet, sondern mir auf einer echten Adobe Seite das Proramm heruntergeladen.
    Ich widerrief sofort meine versehntliche Anmeldung, da sie auf einem Irrtum beruhte. Als Antwort erhielt ich die bekannte Erklärung betr. Ausfüllen des Formulars und Verzicht auf Widerspruch.
    Etwa eine Woche später kam die Rechnung mit der Belehrung, dass ein falsch angegebenes Geburtsdatum Betrug sei und die Firma sich eine Anzeige vorbehalte. Ich hatte meinen Jahrgang 1927 angegeben!
    Daraufhin erklärte ich meine Nichtanerkennung des Vetrages wegen eines Irrtums und Vortäuschung, dass es sich um eine Seite der Firma Adobe handeln würde, per Einschreiben.
    Nun erhielt ich heute wieder die obligatorische Antwort, dass ich den Vertrag nicht widerrufen könne usw.
    Da habe ich nochmals im Internet gesurft und glücklicherweise die Adresse von KLAWText gefunden. Da ich, um mir Unannehmlichkeiten zu ersparen, eine Terminüberweisung bereits ausgestellt hatte, löschte ich diese sofort und bin nun gespannt wie es weitergeht.
    Freundliche Grüße
    Ihr Internetopa

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  19. Hallo!
    ich wollte mir gestern den Divx-player runterladen und bin dann auch bei der softwaresammler-seite reingefallen.
    es ist nichts von kostenpflichtig gestanden und ich habe falsche daten angegeben, falschen namen, adresse und geburtsdatum.
    der link hat dann nicht funktioniert und heute habe ich eine rechnung bekommen mit 96 euro und dass ich das nicht mehr zurück ziehen kann, weil ich auf mein widerrufsrecht verzichtet hab (was mir aber nicht bewusst war) das blöde ist, dass ich das über das internet von meinem bruder gemacht habe und die jetzt die genaue uhrzeit und ip-adresse und den verwendeten provider haben. wenn ich auf diese mails nicht antworte, bekommt dann mein bruder mahnungen?
    wie soll ich vorgehen? ich bin schon etwas verzweifelt, weil ich meinem bruder noch garnichts davon erzählt habe...
    danke für eure hilfe!
    lg, sabrina

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  20. Hallo miteinander,
    es ist wohl immer das selbe ... man erhält automatisierte Antwortschreiben per Mail. Aber zur Beruhigung - nach der Rechnung und der Mahnung passiert eigentlich nichts weiter.
    Es geht schließlich nur um das schnelle Geld. Deshalb lässt sich Content Services (CS) die eigenen Aufwendungen auch nichts kosten. Statt einer sonst üblichen Zustellung mit Einschreiben bezahlt CS nur die regulären Zustellkosten (0,55 ct). Sie verzichten bisher auch auf ein gerichtliches Mahnverfahren (siehe Wikipedia), in dem sie unterliegen würden. Das Bild der Abzocke passt also.
    Unter den Stichworten "Content Service" und "Verbraucherzentrale" findet ihr Hinweise zum letzten Urteil gegen CS, Tools die vor Abzocker-Seiten warnen etc.
    Und immer dran denken: Wer bei GOOGLE ganz oben steht, zahlt am besten für die Positionierung - es ist KEIN Qualitätsmerkmal für diesen Link.

    VG und schönes WE

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  21. Sehr geehrter Herr Schöffler,

    ich habe meinen Vertrag bei der Content Services Limited wiederufen und werde jetzt auch Strafanzeige erstellen. Bei mir ist es nicht bei einer Mahnung geblieben, ich habe heute Post von Anwalt bekommen und soll mittlerweile 138 Euro zahlen. Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten oder auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und diesem widersprechen? Vielen Dank.

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  22. Hm,
    gerade vorgestern in die Falle getappt und leider sogar den Link geklickt, da ich unter Zeitdruck directx benötigte, somit also auf mein Widerrufsrecht verzichtet und heute die bekannte Rechnung von 96,00 EUR erhalten. Aber: keine Dienstleistung erhalten, da der Link (natürlich) auf eine Error-seite geführt hat. Widerrufen habe ich jedoch gleich nachdem ich mein Fehler bemerkt habe. Soll ich jetzt auf die rechnung nochmal mit Widerruf reagiern oder einfach gar nicht?
    MfG
    Denkun

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  23. Guten Tag,
    auch ich bin dummerweise in die Falle getappt: Wollte den MediaPlayer von Microsoft runterladen - und wie ich dann auf die Seite von "mix-download.com" weiß ich nicht (hätte geschworen, ich wäre bei Microsoft !) - auf jeden Fall war in der Startseite (dort wo "JETZT HERUNTERLADEN" stand, nichts von AGB/Kosten zu sehen - das kam auf der nächsten Seite (das Feld mit den AGB/Widerrufsrecht unten, die Kosten ersteinmal nicht sichtbar weit links auf dem Bildschirm, da ich auf einem 12"-Gerät arbeite, standardmäßig auf 120% zoome, waren diese nicht sichtbar!
    Nachdem ich den Hinweis (Registrierung erfolgreich) mit der Ankündigung "Downloadlink via Email gesendet", erhalten hatte und ich ich die Email öffnete,
    FIEL DER GROSCHEN! Natürlich habe ich den Downloadlink nicht bestätigt (d.h nicht in der Email angeklickt).
    Nach weiteren Minuten bekam ich dann die Rechnung. Nach div. Google-Recherchen landet ich auf dieser Seite von Herrn RA Dosch: Über diese Informationen habe ich mich sehr gefreut : Also herzlichen Dank!
    Ich habe dann den Widerruf formuliert und an mix-download.com gesendet - prompt kam der Hinweis, daß ein Widerruf nunmehr unmöglich sei, und das mit Verweis auf §312 Abs 2 Nr 2 BGB. Ich habe dann in etwa des o.a. Schreibens von Herrn T. Schöffler geantwortet (nur weil ich ein netter Typ bin) -weitere Schreiben an mix-download.com werde ich nicht senden.
    Mit freundlichen Grüssen
    M

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  24. ...Kosten waren rechts - nicht links !!

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  25. 4 décembre 2009
    L.Geier .München
    Danke für die Hinweise!
    Mir ist das gleiche mit www.abcload.de passiert. Dahinter steckt die selbe Firma. Habe auch sofort zurückgeschrieben und mich auf mein Widerrufsrecht bezogen. Bisher ohne Erfolg. Vielen dank, für die nützlichen Hinweise, kann mich jetzt auf jeden Fall etwas beruhigen.
    Wenn nach meiner nächste Mail nichts positivees kommt, werde ich tatsächlich Strafanzeige erstatten.

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  26. 4 december 2009
    Ausserdem die Speicherung bei der Firma von IP Adresse und Nummer von Provider, (als Drohung) ist meiner Meinung nach eine Verletzung von Datenschutz. Was denken daran?

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  27. 5 Dezember
    Vorsicht keine Bankverbindungen angeben an
    ABCload.de.
    solche agressiv Firma kann nur dubiose sein.

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  28. Hallo,

    ich habe auch den Fehler gemacht und mich auf Softwaresammler registiert. Leider habe ich die AGB`s zu spät gelesen, als schon die Rechnung kam. Die sind bei mir auf keinerlei Kompromiss eingegangen, nicht mal auf das das ich es im Monat bezahle oder mich aus Kulanz aus dem Vertrag lässt. Ich habe auch nur einmal heruntergeladen und bin seither nicht mehr auf dieser Seite gewesen. Mit einer Rechnung habe ich zu diesem Zeitpunkt nie gerechnet. Weil es auch auf der Seite nicht ersichtlich ist.
    Fakt ist am Freitag habe ich tatsächlich ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen. Mit einer satten Summe von 138 €.

    Kann ich mich den dagegen noch wehren, wen dieser ablehnt das ich es stunden kann? Was kann ich tun?.

    Vlg. Tamy

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  29. Hallo,

    Ich habe das Fehler vor einem Jahr gemacht, und die nach der ersten Mahnung geforderten Summe von 99 EUr an die Content Services Ltd (Opnedwnload.de) überwiesen (von einem Konto eines Freundes - so wissen sie meinem richtigen Namen nicht, nur den Namen und Kontodaten meines Freundes, was noch schlimmer ist).
    Seitdem war ich gar nicht auf der Seite.
    Jetzt habe ich wieder eine E-mail von der Firma erhalten.. Nun soll ich wieder die Summe überweisen.
    Ich bin sehr verzweifelt.. Was könnte ich in diesem Fall tun?!

    Gar nichts unternehmen?
    Die Summe wieder (Jahr für Jahr, solange ich lebe) überweisen?!?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

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  30. Seit Mai 2009 reagiere ich nicht mehr auf die saubere Firma.
    Bis auf die postalische Mahnung eines Geldeintreibers ist nichts passiert.
    Die Damen und Herren müssten vor Gericht ein reguläres Mahnverfahren anstreben, was sie aber nicht tun werden - weil sie dann (nach deinem Einspruch) die Ansprüche durch das Gericht klären lassen müssten. Das werden sie aber Ihrer Geschäftspraxis nicht wagen ... also pro forma kündigen und abwarten ...

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  31. An Herrn Dosch:

    Ist es womöglich sinnvoll sich mit anderen Nutzern zusammenzuschließen und eine Sammelklage einzureichen?

    Marlene

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  32. @Anonym:
    Nein, das ist nicht sinnvoll, da es in Deutschland keine "Sammelklage" gibt. Hierzulande wird jeder Einzelfall betrachtet und wird auch einzeln vom Gericht beurteilt.

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  33. Also muss man das geld jetz bezahlen ?

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