17.02.2009

Qualitätssiegel für Anwälte: noch nicht ausgereift

Auf das neue DEKRA-Qualitätssiegel für Anwälte weist die Stiftung Warentest hin - das Urteil dazu:
"Ausgereift ist die Idee aber noch nicht."
Gegen einen Obolus von 575,- Euro dürfen Anwälte im Erb-, Arbeits-, Familien- oder Strafrecht einen Multiple-Choice-Test ablegen und sich bei Erfolg mit dem Dekra-Siegel schmücken. (Der Lehrgang Mediation ist teurer: Hier werden 1.390,- Euro verlangt.)

Leider ist bei der Dekra selbst derzeit Näheres über die Anwaltszertifizierung nicht zu erfahren. Lediglich der lapidare Satz "Dieses Angebot ist derzeit nicht verfügbar" wird angezeigt.

Die Stiftung Warentest weist in ihrer Meldung auch darauf hin, dass sich (zukünftige) Mandanten bei der Auswahl ihres Rechtsanwalts eher an die Fachanwaltschaften halten sollten. Finde ich als Fachanwalt für IT-Recht natürlich gut...

2 Kommentare:

  1. Auch die "goldene Bratpfanne" (das Siegel Qualität durch Fortbildung") hat zu keinerlei Umsatzsteigerung geführt. Ich wurde noch nicht einmal von meinen Mandanten auf das Siegel angesprochen. Zumindest waren die Kosten gering und ich musste keine Mulitiple-Choice Aufgaben lösen.

    Viele Grüße
    John Miehler

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  2. Hallo, Herr Miehler,
    wir haben uns in der Kanzlei für Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizieren lassen (und auch nach der neuen InsO 9001). Meines Wissens sprechen die Mandanten uns darauf auch nicht an, aber ich denke, dass es dennoch "wirkt" - neben den Vorteilen, die ein Qualitätsmanagementsystem so mit sich bringt wie z.B. standardisierte Abläufe, leichtere Einarbeitung neuer Kollegen, die Möglichkeit zum Blick ins Handbuch etc.
    Grüße - Sebastian Dosch

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