12.02.2009

Verstößt Amazons Kindle gegen das Urheberrecht?

Das klingt ja gut:

"US-Autoren halten neuen Kindle für illegal" (Spiegel Online). Und warum? Weil der Kindle, ein Lesegerät für elektronische Bücher, eine Vorlesefunktion habe, die aus den elektronischen Büchern Hörbücher mache.

Hm, in manchen Foren wird schon diskutiert, ob die Oma, die dem Enkel eine Gute-Nacht-Geschichte vorliest, illegal ist, weil sie ja quasi aus der Geschichte ein Hörbuch mache?

Okay, das ist vielleicht ein bisschen am Thema vorbei, aber wie steht es denn um die Illegalität einer Vorlesesoftware? Der Kindle ist ja nun längst nicht das einzige Gerät, das aus elektronisch verfügbaren Texten vorgelesene Worte formt. Denken wir nur an Lesegeräte für Blinde, an Windows Vista oder Apples MacOS X oder an Software wie Logox - alles illegal?

Im deutschen Recht täten sich die genannten US-Autoren wohl eher schwer. Denn die Sprachausgabe vervielfältigt möglicherweise das geschriebene Werk, jedoch nicht in körperlicher Form. Und Vortrag, Aufführung, Vorführung scheitert wohl an der hierfür geforderten Öffentlichkeit (siehe hierzu § 15 Urhebergesetz).

Also: Ich miete einen Raum, stelle ein Mikrofon hin, setze den Kindle davor und lade dann zu einer Lesung ein. Darüber sollte man wohl noch einmal nachdenken...

In dem Zusammenhang, aber off topic, möchte ich noch auf einen schönen Artikel zum Kindle hinweisen: "Welche Geschichten der Kindle braucht" - auch auf Spiegel Online:
"Und der Freundin mischt man dann neben dem Mixtape noch eine Kurzgeschichtensammlung."
Darüber sollten die Marktstrategen der eBooks mal etwas nachdenken.

Update (03.03.2009): Amazon kneift den Schwanz ein und bietet den Verlagen an, die Vorlesefunktion für ihre Produkte auszuschalten (golem.de).

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