Das neue "Qualitätssiegel für Anwälte" der DEKRA (das die Stiftung Warentest bereits als nicht ausgereift beurteilt hatte) darf nicht weiter beworben werden, so die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln.
Die Nähe des Siegels zum Fachanwaltstitel und der fehlende Hinweis darauf, dass "die Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für den Erwerb des Zertifikats erfüllen müssen, allein von den Beklagten unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken aufgestellt worden" seien, waren laut Pressemeldung des Landgerichts die ausschlaggebenden Gründe.
Beklagt waren eine Tochtergesellschaft der DEKRA und die Geschäftsführer des Deutschen Anwaltszentrums, die sich das Zertifikat ausgedacht hatten.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Update: Weitere Kommentare zum Thema finden sich zusammengefasst auch im Artikel des Handelsblatts vom 25.02.2009.
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