Mandanten, die in Sachen Abofalle bei mir vorsprechen, hegen häufig den Wunsch danach, die Betreiber solcher Seiten wie opendownload.de, sudokuwelt.com oder routenplaner-server.com wegen Betrugs anzuzeigen.
Aus eigener Erfahrung hatte ich in solchen Fällen schon immer gesagt, dass die deutschen Gerichte sich hier eher ablehnend verhalten - jetzt hat auch das Landgericht Frankfurt am Main (pdf) diese Erfahrung gestützt:
Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, dass zwar die Preisangabe bei den begutachteten Seiten nicht ins Auge springt - das müsse sie aber auch nicht. Es sei keineswegs unüblich, dass Preisangaben erst bei genauem Lesen des Angebots erkennbar seien. Und weiter:
"Spätestens bei der für die Anmeldung erforderlichen Eingabe der persönlichen Daten ist auch aus Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers eine sorgfältigere Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Website angezeigt."Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit laut heise online, ob gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel eingelegt werden. Ich würde den Richtern jedoch sogar eingeschränkt Recht geben - auch im Internet sollte man offenen Auges unterwegs sein und nicht einfach überall ungeprüft seine Daten hinterlassen. Auf der anderen Seite sind die Seiten offensichtlich gerade für den unaufmerksamen Surfer programmiert worden - und um dann damit "Reibach" zu machen. Und wie das Ganze zivilrechtlich zu sehen ist, also ob tatsächlich durch die Eingabe der Nutzerdaten ein Vertrag abgeschlossen wurde und die Gebühren gezahlt werden müssen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Strafrechtlich gesehen anders gelagert dürften nur die Fälle sein, in denen die Seiten je nach Herkunft des Surfers (also je nach dem so genannten "Referrer", der Auskunft darüber gibt, ob ein Nutzer z.B. über eine Suchmaschine auf der betreffenden Seite gelangt ist oder von sonstigen Seiten) mal eine Preisangabe machen und mal nicht - siehe hierzu mein Posting Abofalle 2.0. Hier würde ich betrügerische Absicht durchaus unterstellen.





Dem Gericht kann ich nur indirekt recht geben. Es kann gut sein dass es aus der Sicht des Gerichts kein Betrug ist, aber die Betreiber der Webseiten wollen doch gezielt den Verbraucher verwirren wenn nicht sogar betrügen. Ok der Verbraucher sollte mit offenen Augen durch die Welt gehen, aber dass dies die wenigsten machen zeigt Ihnen sicher auch Ihre Mandantschaft.
AntwortenLöschenMeiner Meinung nach ist hier Frau Zypries und Ihr Ministerium gefragt klare Gesetze zu schaffen, vorher werden diese "Abofallen" nicht weniger.