"Die Bundesregierung dokumentiert mit diesen Eckpunkten ihre Entschlossenheit, zügig ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren, in dem ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet geschaffen wird, die im Ausland gehostet werden. Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt."Den gesamten Text dieser Eckpunkte gibt es auch als pdf-Dokument.
Der BITKOM - bisher eher ein Kritiker des Vorhabens - unterstützt diese Entscheidung, da abzusehen sei, dass die Internetsperren auf eine gesetzliche Grundlage gestützt und den in die Pflicht genommenen Providern das Haftungsrisiko so abgenommen würde. Auch die Verpflichtung, die Sperrverfügungen nicht auf weitere Felder wie Urheberrechtsverstöße und Glücksspiel auszuweiten, wurde positiv aufgenommen.
Auch die Deutsche Telekom, die zuletzt durch ihre Weigerung zu kooperieren in der Presse war, begrüßt nach Berichten von Spiegel Online die Entscheidung ebenfalls.
Die Provider waren zunächst aufgefordert worden, sich vertraglich zu den Internetsperren zu verpflichten. Dies war auf Kritik gestoßen, nicht zuletzt auch durch Bundesjustizministerin Zypries.
Das Eckpunkte-Papier bleibt dementsprechend auch sehr unkonkret - weder wird eine bestimmte Methode der Internetblockade genannt noch die staatliche Stelle, die die Liste der zu blockierenden URLs führen soll (dies war bisher das Bundeskriminalamt). Auch die verfassungsrechtlichen Kritikpunkte werden recht schwammig umschrieben:
"Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären."Die weitere Umsetzung wird zeigen, ob insbesondere diese Kritikpunkte überhaupt befriedigend gelöst werden können.





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