31.03.2009

Erosion der rechtsstaatlichen Eckpfeiler: "Rechtsstaat im Abwehrkampf"

Im aktuellen Anwaltsblatt gibt es einen sehr lesenswerten Artikel zum Thema "Rechtsstaat im Abwehrkampf". Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt und Herausgeber des Anwaltsblatts, beschäftigt sich darin mit Demokratiedefiziten.

Diese Lücken in der demokratischen Hierarchie sind zwar für Demokratien durchaus üblich, wurden aber gerade in Deutschland bislang durch den hier geltenden Rechtsstaat ausreichend und teilweise sogar vorbildlich geschlossen.

"Dieser rechtsstaatliche Eckpfeiler sieht sich jedoch mittlerweile einer kaum in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getretenen Erosion ausgesetzt", schreibt Dr. Kleine-Cosack weiter und gibt die Schuld hierfür der Politik.

Als Beleg hierfür werden genannt Gesetzesvorhaben, die ersichtlich gegen Grundgesetze verstoßen - insbesondere bei Sicherheitsgesetzen und im Datenschutz. Das Bundesverfassungsgericht wird immer häufiger angerufen, um diese schlechte Handarbeit wieder zu korrigieren - z.B. bei den Themen Europäischer Haftbefehl und Telekommunikationsüberwachung.

Ein insgesamt sehr lesenswerter Artikel, der es endlich einmal an prominenter Stelle auf den Punkt bringt: Die Gerichte sollten nicht dazu missbraucht werden, verunglückte politische Entscheidungen - oft erst nach dem jahrelangen Zug durch die Instanzen - korrigieren zu müssen. Statt dessen sollten Regierung und Opposition nicht ständig "mit heißer Nadel" Gesetze stricken, deren rechtsstaatliche Tragfähigkeit kaum oder gar nicht gegeben ist.

Neuestes Beispiel: Der Bundeswirtschaftsminister legt nur kurz nach der Einigung auf ein "Eckpunktepapier zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet" einen Gesetzesentwurf vor bezüglich der sehr kontrovers diskutierten Sperrung von Internetseiten.

Überlegt man sich, dass z.B. das (zugegeben: sehr umfangreiche) Bürgerliche Gesetzbuch durch zwei Kommissionen entworfen und schließlich nach 26 Jahren der Beratung erst erlassen wurde, kommen einem bei solchen Eil-Meldungen doch Zweifel.

Denn: Obschon bei Inkrafttreten am 01. Januar 1900 noch Pferdekarren statt Autos die Straße bevölkerten und Computer noch unbekannt waren, hat das BGB heute noch seine Gültigkeit und funktioniert auch im 21. Jahrhundert größtensteils hervorragend.

Das kann man von den meisten Gesetzen, die in der letzten Zeit erlassen worden sind, leider nicht sagen. Die viel gescholtene Schnelllebigkeit sollte nicht dazu verführen, schnell einmal ein paar Gesetze zu erlassen und schnell einmal (Grund-)Rechte zu verletzen.

Herr Dr. Kleine-Cosack - ich danke für diese kritischen Zeilen.

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