13.03.2009

Heute schon den Prof bewertet? MeinProf.de gewinnt Rechtsstreit.

Bewertungsportale im Internet haben Konjunktur: spickmich.de (Lehrer), kununu.com (Arbeitgeber) oder iWantGreatCare.com (Ärzte) sind beliebte Foren, um den Spieß einmal umzudrehen.

MeinProf.de ermöglicht es Studierenden, ihre Professoren mit Schulnoten zu bewerten. Schlecht bewertete Uni-Lehrer können sich damit nicht abfinden und klagen schon einmal gegen die Betreiber der Plattform - bisher erfolglos.

So auch wieder geschehen im Falle eines Profs, der die Bewertung: "Verständlichkeit Note 3,8, Material 3,9, Gesamtergebnis: 3,3: Mittelmaß" erhalten hatte. Er klagte auf Entfernung der Daten und Bewertungen zu seiner Person.

Der Hochschullehrer ließ sich vom zuständigen Richter auch nicht zu einem Vergleich bewegen, auch wenn er darauf hingewiesen wurde, "dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei und sich solche Bewertungen 'leider gefallen lassen' müsse." Das Recht der freien Meinungsäußerung ist eben stark, und soweit man keine Schmähkritik anbringt oder den Bewerteten diffamiert, sind solche Äußerungen grundsätzlich zulässig.

Und so kam es zum Urteil, mit dem seine Klage abgewiesen wurde - so berichtet es MeinProf.de in seinen Pressemitteilungen.

Das Landgericht Regensburg bringt leider keinen Kommentar zum Urteil: Die letzte Pressemeldung des Gerichts - abrufbar unter "aktuelles" - stammt aus dem Jahre 2006...

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