Über die Machenschaften der connects 2 content-GmbH hatte ich ja schon berichtet.
Wie die Polizei Düsseldorf berichtet, haben sich mittlerweile 2.000 Geschädigte gemeldet und Strafanzeige gestellt. Die Firma zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt und versandte auch im April weiterhin munter Mahnungen an die ahnungslosen Mitglieder.
Ein Konto der Firma wurde "eingefroren", die Frankfurter Rundschau schreibt in ihrer Meldung von einem sechsstelligen Betrag, auf den die Betreiber nunmehr nicht mehr zugreifen könnten. Zwischen 100.000,- und 999.999,- Euro könnte das alles sein - aber auch beim kleinsten anzunehmenden Betrag habe ich gestaunt: Mit diesem Geschäftsmodell scheint sich richtig viel Geld machen zu lassen. Und die Bereitschaft der "Reingefallenen", auf einfache Mahnungen hin zu zahlen, scheint demnach ziemlich groß zu sein.
Noch einmal:
Zahlen Sie nicht, wenn Sie bereits zum Zeitpunkt der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mitglied der Seiten gewesen sind. Denn für eine derartige Forderung gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage (siehe hierzu den oben bereits verlinkten Artikel und die Kommentare hierzu).
Die Polizei Düsseldorf bittet auch darum, von weiteren Strafanzeigen abzusehen, wenn noch nicht gezahlt worden ist. Hintergrund:
Offenbar gibt es genügend Geschädigte, die bereits gezahlt haben - damit ist also ein finanzieller Schaden eingetreten und der mögliche Betrug "vollendet".
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Fällen, in denen nicht gezahlt wurde, in denen also auch kein finanzieller Schaden eingetreten ist, lediglich um "versuchten" Betrug. Dieser kann nach § 23 Strafgesetzbuch (StGB) milder bestraft werden als die vollendete Tat und würde gegebenenfalls bei einer Anklage "unter den Tisch fallen".
Dennoch würde ich weiterhin auch im Falle eines nur versuchten Betrugs dazu raten, Strafanzeige zu stellen, um das Ausmaß der gesamten Aktion sichtbar zu machen.
14.04.2009
Abofallen - über 2.000 Strafanzeigen
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
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