27.04.2009

Krankgemeldet, in facebook gewesen - Kündigung!

Ich hatte es ja schon geahnt: Das web2.0 könnte für Arbeitnehmer ziemlich gefährlich werden.

In der Schweiz jedenfalls wurde einer Versicherungsangestellten jetzt ein Besuch bei facebook zum Verhängnis, so die Newsplattform 20 Minuten Online: Sie hatte sich wegen eines Migräneanfalls krank gemeldet und hatte dann bei der Social Network-Plattform facebook 'reingeschaut. Davon jedoch bekam ihr Arbeitgeber mit und kündigte ihr fristlos.

Ob das in Deutschland auch so kommen könnte, ist eher fraglich. Zwar sollte ein krank geschriebener Angestellter nichts unternehmen, was seine Genesung gefährdet. Eine fristlose Kündigung ist aber in solchen Fällen - zumindest beim erstmaligen Verstoß - eher nicht zu erwarten.

5 Kommentare:

  1. ...aber die auch in Deutschland fällige Abmahnung käme völlig zu Recht, wenn der Arbeitnehmer sich - wie in dem Schweizer Fall - nicht wegen Erkältung oder Beinbruch krankgemeldet hat sondern wegen einer Migräne, die nach eigenen Angaben das Arbeiten am Bildschirm unmöglich mache.

    Womit wir wieder beim generell nötigen und hier erschütterten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wären...

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  2. Wenn Visionäre wie Clay Shirky(Here comes everybody)recht behalten, dann werden in Zukunft die Unternehmen im Vorteil sein, die es ihren Angestellten erlauben ihre Netzwerke selbst zu organisieren. Die Unternehmen die mittels Arbeitsrecht die Avantgrade ihrer Angestellten rausschmeissen sind dann wohl eh schon Geschichte.

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  3. Auch arbeitsrechtlich, lieber Vorredner, ist das Verhalten schon Steinzeit. Wenn ein Arbeitnehmer zu Hause in Facebook oder XING reinschauen kann, heisst das nicht, dass er acht Stunden konzentriert am Bildschirm arbeiten könnte. Und bei Migräne bekommt man sicher Schmerzmittel. Da lässt sich super mit arbeiten.

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  4. Kann den Vorredner nur unterstützen. Die Kündigung wäre deshalb auch keinesfalls berechtigt, schon gar nicht fristlos.

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  5. Und es konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Angestellte sich bei Facebook eingeloggt hat und nicht z.B. ihr Lebensgefährte?

    Davon mal abgesehen versteh ich den im Artikel gemachten Vorwurf des Nachspionierens durch den Arbeitgeber nicht:
    Ist Facebook nicht explizit eine Platform zur Wahrung exibitionistischer Vorlieben (vulgo: persönlicher Profile)?



    #k.

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