28.04.2009

Schildbürgerstreich der "Hochschulstadt" Mosbach - Ortsschild nur ohne Zusatz erlaubt

Mosbach hat eine neue Attraktion: Aus der Berufsakademie ist die "Duale Hochschule" geworden. Das feierten die Stadtväter mit einer ganz eigenen Initiative: Auf dem gelben Ortseingangsschild wurde einfach die Bezeichnung "Hochschulstadt" hinzugefügt.

Zwei Monate, nachdem die Schilder aufgestellt worden waren, wurden sie jetzt (pressewirksam durch Oberbürgermeister Michael Jann höchstpersönlich) wieder abgeschraubt.

Das Innenministerium hatte nämlich von dieser Aktion gehört und den Zusatz postwendend untersagt. Die Stadt Heilbronn war jüngst mit einer ähnlichen Initiative gescheitert und hatte sich darüber geärgert, dass man nicht so forsch wie die Mosbacher gewesen war und einfach Tatsachen geschaffen hatte. So bleibt beiden Städten nunmehr wenigstens etwas: ein wenig Publicity.

Der staunende Laie fragt sich: Warum dürfen die Städte den Zusatz nicht verwenden, gibt es doch auch z.B. Straßenschilder mit dem Zusatz "Universitätsstadt"?

Ein Blick in § 32 und 46 Straßenverkehrsordnung zeigt: "Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig", wobei die Landesbehörden hiervon Ausnahmen zulassen können. Und das hat das Innenministerium Baden-Württemberg in den so genannten "Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zur Straßenverkehrs-Ordnung" (noch genauer: in den dortigen Vorschriften zu den Schildern 310 und 311) auch getan.

Da steht nämlich drin:
"Die Ortstafel nennt den amtlichen Namen der Ortschaft. Unter diesem Namen sind nur folgende Zusätze zulässig: Landeshauptstadt, Kreisstadt, Große Kreisstadt, Stadt, Zollgrenzbezirk. Die Bezeichnung des Landkreises ist entweder durch Vorsetzen der Abkürzung »Lkr.« oder - bei landschaftsbezogenen Namen - durch den Namen des Landkreises vorzunehmen. Das Innenministerium ist damit einverstanden, daß bei der Beschriftung der Ortstafel (vgl. VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311) auch der Zusatz »Universitätsstadt« verwendet wird, sofern diese Bezeichnung von der Landesregierung verliehen worden ist oder einer Gemeinde nach bisherigem Recht zusteht."
Baden-Württemberg ist übrigens nicht das einzige Bundesland mit diesem Problem - auch in Hessen ist die entsprechende Vorschrift bekannt.

PS: Wer will, kann sich am Schildbürgerstreich noch beteiligen und eines der "Schilder delicti" ersteigern, wie die RNZ meldet:
"Die Rhein-Neckar-Zeitung versteigert (in Kooperation mit der Stadtverwaltung) die "berühmte" Tafel meistbietend – und natürlich für einen guten Zweck. Bis einschließlich Dienstag, 5. Mai (12 Uhr), können Gebote auf das geschichtsrächtige Schild abgegeben werden, der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende erhält den Zuschlag. Der Startpreis für das Hochschulstadt-Sammlerstück liegt bei 103 Euro, also dem Betrag, den die Ortstafel gekostet hat. Abgegebene Gebote sind verbindlich, die RNZ wird jeweils aktuell über die Höchstgebote informieren.

Verbindliche Gebote können per Post (RNZ Mosbach, Gartenweg 9, 74821 Mosbach) oder per E-Mail (red-mosbach@rnz.de) unter dem Stichwort "Hochschulschild" abgegeben werden, am kommenden Dienstag, punkt 12 Uhr, fällt dann der Hammer, und das Schild geht zum privaten Gebrauch an den Höchstbietenden. Der Erlös aus der Versteigerung geht – in den schulischen Zusammenhang passend – an die Clemens-Brentano-Schule Neckarelz, die am 27. Juni 100 Jahre des Bestehens feiert."


1 Kommentare:

  1. Man sollte sich nur fragen, ob diese DHBW überhaupt eine Hochschule ist. Denn was darauf steht, ist nicht unbedingt drin.
    Zumal wird die DHBW, da kann sie noch so viel von Studenten und Professoren sprechen, nicht im Geringsten ihren eigenen (akademischen) Ansprüchen gerecht.
    Eine "Hochschulstadt Mosbach" ist daher schlichtweg lächerlich.

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