Da duellieren sich zwei bekannte Sänger in der als straßenmusikerfeindlichen Heidelberger Hauptstraße: auf der einen Seite Rea Garvey, der Sänger von Raemonn (mit Hits wie "Supergirl" oder aktuell "Million Miles"), auf der anderen Paul Walsh, der Sänger von "Royseven" (die waren als Vorgruppe von Raemonn unterwegs). Wer nach einer halben Stunde mehr Kleingeld im offenen Gitarrenkasten sammeln konnte, sollte gewinnen. Initiiert hatte das Ganze die Zeitschrift "Max".
Rea Garvey stellte sich unglücklicherweise an einen Ort, an dem Straßenmusik nicht erwünscht war (überhaupt gibt es in der Heidelberger Hauptstraße nur vier Orte, an denen Straßenmusik zeitweise und unter Auflagen erlaubt ist, siehe dieses pdf, § 10). Daher wurde er nach kurzer Zeit von einem Kellner eines anliegenden Cafés aufgefordert, den Platz zu räumen, was Garvey auch tat.
Und jetzt wird´s juristisch interessant: Die Zeitschrift "Max" berichtete über den Zwischenfall - und bebilderte die Story mit einem Foto des Kellners. Ein Einverständnis hatte dieser jedoch nicht gegeben und klagte daher gegen die Zeitschrift auf Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,- Euro.
Das Gericht billigte ihm einen Betrag von 2.000,- Euro zu, und diesen Betrag bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Karlsruhe. Wie der Mannheimer Morgen (und auch die Rhein-Neckar-Zeitung) berichten, bewerteten die Richter die Abbildung des Portraits als nicht nötig für die Meinungsbildung der Leser:
"Es kam auf die Person des Klägers überhaupt nicht an, sondern auf die allgemeine Aussage, dass Straßenmusiker regelmäßig von ihren Auftrittsorten vertrieben werden." Die Reaktion des Kellners werde vermutlich "von erheblichen Teilen der durchschnittlichen Leserschaft nicht nur mit menschlicher Anteilnahme, sondern eher mit Spott und Schadenfreude aufgenommen", denn der Bericht unterstelle dem Dargestellten "Humorlosigkeit und subalterne Sturheit".Ach ja, der Reamonn-Sänger hat das Straßenmusikerduell übrigens verloren: Er hatte nur 6,54 Euro, sein Gegenspieler immerhin 11,56 Euro "Gage" bekommen.





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