24.04.2009

"Unternehmer" ist man bei ebay schneller, als man denkt...

Rechte und Pflichten eines ebay-Verkäufers unterscheiden sich, je nachdem, ob dieser als Verbraucher oder als Unternehmer verkauft.

Als Unternehmer handelt ein Verkäufer geschäftlich und hat beispielsweise erhöhte Informationspflichten gegenüber seinen Käufern. Werden diese nicht erfüllt - werden beispielsweise fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwandt -, so besteht die Gefahr, dass der Verkäufer wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt wird.

Die "Unternehmereigenschaft" eines ebay-Mitglieds ist daher immer wieder Thema von Gerichtsurteilen. So auch in einem Fall, der jetzt vor dem Landgericht München I entschieden wurde (Urteil vom 07.04.2009, Az.: 33 O 1936/08 - über kanzlei.biz).

Hier hatte ein ebay-Verkäufer lediglich einzelne seltene antike Gegenstände, jedoch zu hohen Preisen angeboten. Dabei machte er keine Angaben zum Rücktritts- und Widerrufsrecht der potentiellen Käufer, veröffentlichte kein Impressum und verwendete die - bei ebay häufig verwendete - Klausel "Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie und Sachmängelhäftung."

Das wäre auch in Ordnung gewesen, wenn er tatsächlich als Verbraucher und nicht als Unternehmer verkauft hätte. Das Landgericht München I jedoch sah in dieser Konstellation den Verkäufer als Unternehmer an, und diesen treffen entsprechende Informationspflichten:

Bei den verkauften Gegenständen handele es sich nicht um Alltagsgegenstände. Dies zeige sich schon an dem hierfür erzielten Preisen: zwischen EUR 500,- und EUR 1.000,- wurden jeweils geboten.
"Bei derartigen Waren sind für die Abgrenzung lediglich privater Geschäfte von denen eines Unternehmers an die Anzahl der getätigten Käufe und Verkäufe keine hohen Anforderungen zu stellen."
Zudem hatte der Beklagte mit Interessenten Besichtigungstermine vereinbart; dies stelle eine Betriebsorganisation dar, die ebenfalls für eine unternehmerische Tätigkeit spreche.

Die Abmahnung war damit rechtens, der ebay-Verkäufer muss in Zukunft bei derartigen Geschäften ordnungsgemäß aufklären. Die Abmahnkosten in Höhe von über 650,- Euro musste er ebenfalls zahlen.

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