14.05.2009

Müll geklaut - Kündigung

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim (Aktenzeichen: 15 Ca 278/08) wird gerade prozessiert in einem Fall, der dem von "Emmely" ähnelt:

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma sah ein Kinderreisebett in einem für die Schrottpresse gedachten Container - und nahm es unter den Augen seiner Kollegen mit. Prima Recycling, denkt jetzt der eine. Diebstahl der Jurist.

Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Ob dies rechtens war, wird derzeit verhandelt. Und das Gericht tut sich nicht leicht damit. Nachdem es seine Entscheidung bereits gestern auf heute vertagt hatte, wurde auch heute kein Urteil gefällt, wie der Mannheimer Morgen weiß.

Zwar, so die vorsitzende Richterin bereits gestern, sei das Kinderbett Eigentum des Entsorgungsunternehmens gewesen, so dass hier möglicherweise ein Diebstahl vorliege. Eine fristlose Kündigung jedoch sei vielleicht eine zu harte Reaktion.

Das Entsorgungsunternehmen hatte vorgetragen, der Mitarbeiter sei schon einmal wegen eines ähnlichen Sachverhalts abgemahnt worden und hätte wissen müssen, dass er dies nicht durfte. Das Gericht verlangt nun Beweise hierfür; zudem muss das Unternehmen darlegen, wie und wann der Betriebsrat über die frühere Abmahnung informiert worden sei.

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