11.05.2009

Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Zündel wegen Volksverhetzung verurteilt

Wie der Mannheimer Morgen und - ausführlicher - die Rhein-Neckar-Zeitung melden, muss die frühere Strafverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel 3 Jahre und 3 Monate lang ins Gefängnis. Sie hatte in dem Prozess gegen Zündel selbst auch den Völkermord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet und befand sich seitdem in Heidelberg in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits ein fünfjähriges Berufsverbot gegen sie bestätigt. Gemäß § 70 Strafgesetzbuch ist dies die Höchstdauer für ein Berufsverbot. Nur in Ausnahmefällen darf ein längeres Berufsverbot verhängt werden.

Update (13.05.2009): Wie der Mannheimer Morgen meldet, hat die Zündel-Anwältin Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt - damit darf das höchste deutsche Strafgericht sich zum zweiten Mal mit der Sache beschäftigen.

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