Es ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen, die unter anderem die Seite opendownload.de anbietet und über die ich bereits mehrfach berichtet hatte.
Der Firma wird jetzt untersagt,
1.) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten (da hatte ich wohl mit meiner Vermutung Recht...)
2.) Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, wenn sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
Letzteres findet sich in fast allen Schreiben solcher Abofallen-Firmen. Ich bin sehr gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig) und werde darüber berichten (Update 18.06.2009: Das Urteil ist veröffentlicht, hier der Bericht dazu).
29.05.2009
Wird Abofalle endlich geschlossen? Verbraucherzentrale gewinnt Prozess in Mannheim.
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
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Verbraucherschutz,
Widerruf
1 Kommentare:
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wieso sollte opendownload aufgrund dieses urteils geschlossen werden, wie es in der überschrift heisst?
AntwortenLöschenerstens werden dank unzureichender regelungen nur bestimmte klauseln und formulierugnen verboten.
zweitens ist doch bekannt, dass bei solchen "diensten" nach unterlassungsklagen einfach der nächste osteuropäer als geschäftsführer eingesetzt und weitergemacht wird, siehe zb "frankfurter kreisel" (online content ldt, online service ltd, go web ltd usw.