Die Cover von LPs (das waren die schwarzen Dinger mit Loch in der Mitte, die immer so knistern) galten schon immer meiner besonderen Aufmerksamkeit: Viele Kunstwerke stehen da in Reih und Glied in meiner Plattensammlung, und es ist immer wieder ein Genuss, sie beim Hören der Platte zu betrachten.
CDs machen da weitaus weniger Spaß: Bis man die kleinen Heftchen aus der Plastikhülle gefriemelt hat, trägt dieses meist schon einen Riss davon. Die Texte sind klein gedruckt und höchstens mit Brille noch lesbar. Und die Motive kaum noch erkennbar.
Ein Hoch auf die Vinyl-Schallplatte!
Aber das nur am Rande. Das Landgericht München hat nämlich jetzt entschieden, dass die Fotos von LP-Hüllen auch für CDs verwendet werden dürfen.
Der Fall:
Eine Platte aus dem Jahre 1981 wurde jetzt auch auf CD veröffentlicht - und der Fotograf des Cover-Motivs wollte dafür Geld sehen. Weil damals die Nutzung für CD-Cover noch gar nicht bekannt war (die erste CD lief bekanntlich erst am 17. August 1982 vom Band) und es sich bei der CD lediglich um eine technisch neue Nutzungsvariante der LP handele, dürfe das Foto auch ohne erneute Zahlung einer Lizenzgebühr verwendet werden.
(LG München, Urteil vom 6.5.2009; Az.: 21 O 5302/09)





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