15.06.2009

Hotels, Restaurants, Lehrer - und jetzt die Ärzte: AOK plant Ärztebewertungen im Internet

Die AOK plant einen "Arzt-Navigator zur Ärztebewertung":
"Von 2010 an will die AOK ihren mehr als 24 Millionen Versicherten außerdem die Möglichkeit eröffnen, Leistung und Service der niedergelassenen Ärzte im Internet zu benoten. "Der AOK-Arzt-Navigator soll unseren Versicherten bei der Suche nach den besten Ärzten eine Hilfestellung geben", sagt Graalmann. Dazu werde die AOK werde in Zusammenarbeit mit Medizinern und der Bertelsmann-Stiftung eine Reihe von Kriterien erarbeiten."
Die Ärzte selbst - bzw. deren Vertretungen - haben etwas dagegen. Teilweise ist das nachvollziehbar, denn häufig werden Patienten nicht wirklich beurteilen können, ob ihr Arzt das Richtige veranlasst hat, um die Krankheit zu heilen - es fehlt einfach das entsprechende Fachwissen.

(Auch Anwälte haben übrigens dieses Problem: Manchmal kann einem Mandanten einfach nicht so geholfen werden, wie er es sich wünscht, manchmal verliert er einen Rechtsstreit, weil dieser einfach nicht zu gewinnen war. Daraus auf die Unfähigkeit des Anwalts zu schließen, ist jedenfalls nicht immer richtig.)

Beurteilen können Patienten (oder Mandanten) hingegen, wie lange die Wartezeiten sind, ob sich der Arzt Zeit genommen hat, ob er deutsch oder (fach)chinesisch spricht etc. Fachkriterien, etwa die Beurteilung durch Kollegen oder verlorene Arzthaftungsprozesse, könnten ebenfalls als Kriterien in den Bewertungskatalog mit aufgenommen werden.

Es wird letztendlich also darauf ankommen, ob die Bewertungen nachvollziehbar sind, der Wahrheit entsprechen und es nicht zu so genannter "Schmähkritik" kommt. Denn dann dürften die Aussagen durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Was für Hotels, Restaurants, Internetverkäufer und nicht zuletzt Lehrer und Professoren Recht ist, sollte doch auch für Ärzte und Anwälte billig sein. Zudem bestehen schon heute Arzt-Bewertungsportale wie docinsider.de oder imedo.de, die jedoch wegen geringer Nutzerzahlen auch nur recht spärliche Informationen bieten.

In Sachen Lehrer wird der Bundesgerichtshof übrigens noch im Juni ein Urteil fällen:

Das Lehrerbewertungsportal spickmich.de, das sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten musste (siehe: das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 03.07.2008 - Aktenzeichen: 15 U 43/08 über medien-internet-und-recht.de), wird hier höchstrichterlich beurteilt. Die Entscheidung wird wohl entsprechende Auswirkungen auf andere Bewertungsportale haben und darf mit Spannung erwartet werden...

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.