29.06.2009

Schleswig-Holstein: Polizei soll Zugriff auf Vorratsdaten erhalten

Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch umstritten:

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen seit dem 1. Januar 2008 Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern (also z.B. wer wann wen wie lange angerufen, eine E-Mail oder eine SMS gesendet hat). Mehrere Unternehmen haben sich von dieser Verpflichtung bereits gerichtlich frei stellen lassen, das Bundesverfassungsgericht wird sich mit den Fragen der Zulässigkeit dieser Art von anlassloser Datensammlung demnächst beschäftigen. (Siehe zum Thema auch Wikipedia.)

Es ist also durchaus zweifelhaft, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist. Da wundert man sich, dass in Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang bereits Landesgesetze geändert werden sollen. Dies sei nötig geworden, so Informationen aus dem Landtag, "weil ein Telefon-Anbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, Daten an die Behörden weiterzugeben".

Und so wird § 185a Absatz 2 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes neu formuliert und soll künftig sicherstellen, dass die Polizei des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf.

Und hier setzt auch die Kritik an:

Warum sollte man auf bis zu 6 Monate alte Daten zugreifen dürfen, um eine "gegenwärtige" (also im Moment bestehende) Gefahr abzuwehren? Und warum kann man mit dem ohnehin zweifelhaften Gesetzeswerk nicht abwarten, bis die Verfassungsmäßigkeit bestätigt wurde - oder eben nicht?

1 Kommentare:

  1. Was bin ich froh, dass ich nicht ewig lebe. In schätzungsweise 15 Jahren bin ich (hoffentlich) tot. Viel länger werden wir uns auch nicht mehr an Grund- und Bürgerrechten erfreuen können, von daher war der Zeitpunkt meiner Existenz gerade noch gut abgepasst ...

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.