Heute hat die Süddeutsche einen übrigens auch sonst lesenswerten Artikel geschrieben über illegale Downloads:
"Tauschbörsen, Internetradios, Kinoportale: Was darf man sich aus dem Internet legal auf den Rechner ziehen?"Der Beitrag gibt einen guten Überblick darüber, was man herunterladen darf und was nicht. Und eine lesenswerte und leicht mit rechtlichen Konsequenzen drohende Überschrift hat die Zeitung auch zum Thema gefunden:





Der Artikel hebt m.E. zuviel auf den Begriff "rechtswidrig" ab. Wie reell ist denn bitte schön eine 3 jährige Freiheitstrafe in diesem Zusammenhang?
AntwortenLöschenWorum es wirklich geht (und was den geneigten Leser wohl am meisten interessiert) ist: was kostet mich der Spass, wenn es Ernst wird (kleines Wortspiel am Rande).
Und da würde ich weniger nach Art der Kopie differenzieren als nach Art der Verbreitung. Ein qualitativer Unterschied ist hier (der sich wohl auch in der Schadensersatzforderung deutlich niederschlagen sollte), ob ein reiner Download erfolgt ist oder ob gleichzeitig auch eine Verbeitung durch Upload stattgefunden hat.
Ich würde davon ausgehen, dass sich nur im letzten Fall eine Verfolgung für den jew. Rechteinhaber überhaupt lohnt, da die Datenerhebung relativ einfach ist und die Schadensersatzforderung aufgrund der Weiterverbreitung ein Vielfaches einer einzelnen Lizenz betragen kann.
Und falls die Kopie nicht rechtswidirg war, hat man ja sowieso nichts zu befürchten :-)