10.07.2009

Abmahnung einzelner Titel aus einer Mix-CD

Heute kamen gleich mehrere Mandanten mit dem selben Problem:

Ihnen wird vorgeworfen, Musik illegal im Internet angeboten zu haben, natürlich über eine Tauschbörse. Soweit nicht ungewöhnlich.

Ungewöhnlich ist nur, dass die Mandanten ganze Mix-CDs (Compilations, "Various-Artists" oder "VA"-CDs) heruntergeladen haben sollen, die abmahnenden Urheber bzw. Verlage jedoch nur die Rechte an einem einzigen Stück dieser CDs haben sollen. Also: Die Mandanten laden eine mp3-Datei herunter, in der sich eine oder sogar zwei CDs befinden mit über 20 Musiktiteln. Nur für einen dieser Musiktitel hat der Abmahner die Urheberrechte.

Interessant wird es deswegen, weil ein solcher Fall ja vielleicht nicht mehr „geschäftliches Handeln“ im Sinne von § 97a Urhebergesetz (UrhG) ist - und dann vielleicht eben die in diesem Paragraphen geregelte Deckelung der Anwaltsgebühren auf 100,- Euro greifen könnte.

Es gibt ja einige Gerichte, die bereits geurteilt haben,
"...dass das Angebot eines kompletten Musikalbums in dessen aktueller Verkaufsphase im Rahmen einer Internettauschbörse ein gewerbliches Ausmaß erreicht"
(statt aller: Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Februar 2009 – 6 W 182/08 – Die schöne Müllerin)
Okay, hier ging es um § 101 UrhG - also um den Auskunftsanspruch, den der Urheber gegen denjenigen hat, der "in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht [...] widerrechtlich verletzt". Und das auch nur in vorläufigen Gerichtsverfahren.

Aber man könnte ja mit Fug und Recht behaupten, dass "gewerbliches Ausmaß" und "geschäftliches Handeln" ganz ähnlich zu beurteilen wären.

Wenn das so wäre, wie ist also ein Down- bzw. Uploader zu behandeln, der zwar ein ganzes Album anbietet, aber eben daraus nur einen einzigen Song des abmahnenden Urhebers?

[Update 21.09.2009]: Abmahnung einzelner Titel aus einer Mix-CD: keine Unterlassungserklärung nötig?

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