01.07.2009

BDSG-Novelle kommt, Listenprivileg bleibt

Schade.

Pressemeldung des Virtuellen Datenschutzbüros:
"Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Entwurf einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zugestimmt, der das Listenprivileg nicht abschafft. Dies berichtet ORF Futurezone.

Die Fraktion stimmte dem Entwurf gestern zu, heute soll er in den Innenausschuss gehen, Freitag könnte er im Bundestag verabschiedet werden. Zwar enthält der Entwurf prinzipiell die Regelung, dass Adressen und andere persönliche Daten nur nach expliziter Zustimmung weitergegeben werden dürfen, für die Weitergabe in Listen zusammengefasster Adressen (das sogenannte "Listenprivileg") gibt es aber eine Ausnahme. Hier soll die Weitergabe weiterhin erlaubt sein, die empfangende Firma müsse aber nennen, woher die Daten stammen. Besonders Meinungsforscher und Zeitschriftenverlage hatten sich für eine Beibehaltung des Listenprivilegs starkgemacht. Ihnen schloss sich auch die CDU an, während die SPD die Sonderregelung lieber abgeschafft hätte."
Die SPD hätte es ja auch verhindern können, dass das Listenprivileg weiter gilt. Hier war die Lobbyarbeit jedoch wohl erfolgreicher.

Schade.

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