Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage haben mit Unterstützung von gulli.com eine entsprechende Statistik erstellt. Diese kommt zu dem Ergebnis:
"Es ist von einer regelrechten Offensive auszugehen, besonders von den abmahnenden Kanzleien: Rechtsanwälte Rasch, Waldorf, Kornmeier & Partner, Graf von Westphalen und Nümann + Lang."gulli.com schreibt weiter:
"Glücklicherweise haben sich die meisten Abgemahnten im Gegensatz zu früher besser informiert. Nur 1,5% der Betroffenen hat auf das Schreiben überhaupt nicht reagiert, nur 14% der Abgemahnten haben die Forderungen sofort beglichen. Die modifizierte Unterlassungserklärung wurde von den meisten Angeschriebenen vorgenommen, um sich vor einem Prozess und weiteren Gebühren zu schützen. Damit kann man zwar ein Einstweiliges Verfahren abwenden, nicht aber die Zahlung der Forderungen."Abschließend folgt ein (sprachlich leider leicht missglückter) Appell an
Die ganze Halbjahresbilanz gibt es hier, hier oder hier zum Download."1. die Rechteinhaber,
2. die Filesharer,
hört auf Eure zukünftige Kundschaft abzuwatschen, Verfahrt lieber nach der Methode: "...wen ich nicht besiegen kann, den mach ich mir zum Freund." Suchen wir gemeinsam nach neuen Wegen in beiderseitigem Interesse und
hört auf zu "saugen bis der Arzt kommt", das offene P2P-Filesharing ist so dem Untergang geweiht. Wer hirnlos saugt, muss mit einer Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht rechnen und darf dann nicht laut nach Abzocke schreien oder die abstrusesten Entschuldigungen suchen."





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