Kinobesucher werden derzeit, Presseberichten nach zu urteilen, häufiger während des Films mithilfe von Nachtsichtgeräten beobachtet (Harry Potter und Ice Age 3 scheinen hiervon betroffen zu sein). Hiermit soll verhindert werden, dass die Leinwand abgefilmt und so Raubkopien erstellt werden.
Es scheint dabei jedoch wohl so zu sein, dass von den Kinobesuchern keine permanenten Filmaufnahmen gemacht werden, sondern dass die Nachtsichtgeräte lediglich dazu dienen, die Sehkraft der - nennen wir sie mal - Detektive zu verstärken. Datenschützer sprechen hier vom so genannten "verlängerten Auge".
Wenn das so ist, sehe ich zunächst einmal keine echten datenschutzrechtlichen Hindernisse an einem solchen Vorgehen; auch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbietet zunächst nur die "Beobachtung öffentlich-zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video)" und meint damit, so zumindest die herrschende Meinung, Aufzeichnungen und Auswertungen der gesammelten (Bild-)Daten. Der Blick durch die Linse ist davon dann nicht umfasst.
Allerdings wird hier tatsächlich, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, meint, ein ganzer Kinosaal unter Generalverdacht gestellt. Doch ist das doch wohl zu vergleichen mit dem Generalverdacht, unter dem wir alle stehen, wenn wir einkaufen gehen und dort von sich - teilweise auch gewollt geräuschvoll - drehenden Filmkameras beobachtet werden. Vielleicht ist der "Film-Diebstahl" noch nicht so verbreitet wie der gemeine Ladendiebstahl. Dennoch spricht ein Blick in eine Tauschbörse Bände - es ist kein Problem, auch aktuellste Filme zu finden.
Jedoch ist im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung (hergeleitet aus Art. 2 Grundgesetz) zu fordern, dass die Kinobetreiber auf die Überwachung hinweisen. Denn natürlich - das zeigen auch die berichteten Reaktionen der Kinobesucher - schränkt es schon ein, wenn man sieht, dass man beobachtet wird. Gerade wenn man sich im Schutz der Dunkelheit des Kinosaals unbeobachtet wähnt.
Gut heißen kann ich die Aktion nicht. Aus einem entspannten Kinobesuch wird so ein Filmerlebnis, das dadurch gestört wird, dass man sich beobachtet fühlt. Und wer weiß, ob sie nicht vielleicht doch filmen?
Ob sich die Filmverleiher mit solchen Aktionen nicht selbst ins Knie schießen? Auch wenn´s erlaubt ist, könnte das doch dazu führen, dass wieder weniger Leute sich den Film anschauen. Weil sie einfach nicht als potentielle Raubfilmer vorverurteilt und "an-gesehen" werden wollen...
Und hier ist übrigens die Foto-Story, die Spiegel-Online-Spam aus der Geschichte macht.
24.07.2009
Man wird sich dran gewöhnen müssen!?
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Datenschutz,
informationelle Selbstbestimmung,
Tauschbörsen,
Urheberrecht
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