30.07.2009

Müll geklaut - Kündigung! Zu Unrecht, sagt das Arbeitsgericht Mannheim

Nachdem diese Woche bereits "Emmely" einen Zwischenerfolg vor dem Bundesarbeitsgericht verbuchen durfte, darf sich jetzt auch der Müllmann freuen, der ein Kinderbettchen aus dem Sperrmüll geklaut hatte. Die durch seinen Arbeitgeber, einen regionalen Müllverwerter, ausgesprochene fristlose (Update: und auch die ordentliche!) Kündigung ist nämlich heute - so der Mannheimer Morgen - für unwirksam erklärt worden:
"Das Verhalten des Mitarbeiters einer Entsorgungsfirma sei zwar nicht korrekt gewesen, betonte das Arbeitsgericht Mannheim am Mittag. Die fristlose Kündigung sei aber unverhältnismäßig. Nach dem Urteil muss der 29-Jährige weiter bei der Entsorgungsfirma beschäftigt werden."
(Aktenzeichen: 15 Ca 278/08)

[Update 14:22 Uhr] Hier die Pressemeldung des Arbeitsgerichts Mannheim

1 Kommentare:

  1. Die Entscheidung ist auch nachvollziehbar. Das Kinderbette wäre wohl ohnehin entsorgt worden.

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