Das kennt man doch: Man sucht bei Preisvergleich-Anbietern wie guenstiger.de oder preisvergleich.de nach einem "Schnäppchen", findet es auch und wird dann doch bitter enttäuscht: Durch teils horrende Versandkosten wird das vermeintliche Schnäppchen teurer als beim Elektromarkt um die Ecke...
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Preisvergleiche im Internet die vollständigen Kosten angegeben werden müssen - neben dem Preis für das Produkt eben auch die Versandkosten (Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07). Hierauf weist shopbetreiber-blog.de hin.
Online-Händler müssen also, wenn sie Werbung bei Preissuchmaschinen schalten, darauf achten, dass die Versandkosten mit angegeben werden. Es ist also zu spät, wenn der Kaufinteressent erst nach dem Klick auf den Seiten des Preisvergleichers auf die Seiten des eigentlichen Anbieters geführt wird und dort die Versandkosten genannt bekommt.
Diese Rechtsprechung wird dann also zu wirklich vergleichbaren Angeboten bei den Suchmaschinen führen. Der Weg dorthin wird jedoch für manchen Shopbetreiber steinig und mit Abmahnungen gepflastert sein...
Update, 12.09 Uhr: Hier jetzt auch die offizielle Pressemitteilung des BGH
17.07.2009
Neue Abmahnwelle nach BGH-Urteil zu befürchten: In Preissuchmaschinen müssen Versandkosten angegeben werden
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Abmahnung,
Kaufvertrag,
unlauterer Wettbewerb,
Verbraucherschutz
2 Kommentare:
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Es sind ja schon einige Abmahnungsfälle bekannt geworden: notebooknet.de wird dabei mehrmals als Abmahner genannt.Um einen Überblick zu bekommen, wie viele abgemahnt wurden kann (und sollte!!!) man sich jetzt hier im Google Forum melden: http://tinyurl.com/npwrll
AntwortenLöschenVielleicht können die Betroffenen die Abmahnung noch einmal abwenden!
Im Google Base Forum wird dazu aufgerufen, die Abmahnung an Revoltec99 und Milla zu mailen. Es benötigt ca. 15 Einsendungen bis Montag!!
AntwortenLöschenIm Gegenzug erhält jeder ein Schriftstück des Anwalts, mit dem er gegen die Abmahnung vorgehen kann.