Im beck-blog, dem "Experten-Blog" des für den Juristen unverzichtbaren Beck-Verlags, wird darauf hingewiesen, dass der Sachverständige Dipl.-Phys. Dr. Ulrich Löhle an der Nachvollziehbarkeit der Messungen durch das Laser-Blitzgerät geltend macht. Und er sollte es eigentlich wissen, erscheint sein Buch "Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren" immerhin schon in 9. Auflage.
Der Aufsatz "Gutachtliche Stellungnahme zum Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed" ist in der Rechtszeitschrift des ADAC "Deutsches Autorecht" 2009, Seite 422 erschienen (DAR 2009, 422). Hierauf sollten Mannheimer und alle anderen Betroffenen ihre Anwälte dann wohl am besten mal hinweisen...





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