"Allerdings ist vor Übernahme eines Zitats stets ein Blick auf die Versionsgeschichte des betreffenden Artikels zu werfen."Das sollte man unbedingt immer beachten. Damit so etwas nicht auch unseren Gerichten passiert...
07.07.2009
Wikipedia: seriös genug für deutsche Richter
Ralf Zosel, Juristen mit dem Hang zum Internet nicht unbekannt, schreibt in seinem Artikel "Im Namen des Volkes: Gerichte zitieren Wikipedia" darüber, welche Gerichte wie, wie oft und wie gut auf die freie Online-Enzyklopädie zurückgreifen. Und gibt zu guter Letzt auch noch einen guten Rat:
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