Für Verbraucher, die Probleme mit Online-Händlern haben, gibt es seit nunmehr einem Monat den "Online-Schlichter". Bei Streitfällen mit Bezug zum "Ländle" können Verbraucher also, anstatt zum Anwalt oder zu Gericht zu gehen, einen Schlichter beauftragen. Dieser versucht, eine Einigung zwischen den Streithähnen herbeizuführen. Und das auch noch kostenlos!
Wer kann sich beim Online-Schlichter melden?
- Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist und
- Verbraucher aus dem übrigen EU-Raum einschließlich Deutschlands, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ist.
Auf der Webseite des Online-Schlichters gibt es ein Formular, das der Verbraucher ausfüllen muss. Neben seiner und der Anschrift des Online-Händlers sind dann noch Angaben zu einem vorherigen Einigungsversuch und dem eigentlichen Geschehen detailliert anzugeben. Es können auch Dokumente hochgeladen werden, um die gemachten Angaben zu belegen.
Und dann?
Innerhalb von höchstens 3 Monaten versucht der Schlichter, übrigens ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt (also mit 2. Staatsexamen), eine Einigung herbeizuführen. Die Parteien sind nicht an seine Vorschläge gebunden, können auch die Verhandlungen abbrechen und doch vor Gericht (oder zum Anwalt) ziehen.
Nach einem Bericht von SWR3 gehen pro Tag etwa zwei Fälle ein. Das Projekt läuft ein Jahr, also noch bis Juni 2010. Mal sehen, was dann daraus wird...





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