07.08.2009

Alte Hüte kehren auch noch gut - ebay und die 2-Wochen-Frist beim Rückgaberecht

Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet von einem Fall, in dem die Verwendung der zweiwöchigen Rückgabefrist in AGBs bei ebay abgemahnt und nunmehr auch gerichtlich verfolgt wird.

Offenbar ist dieser alte Hut immer noch nicht alt genug, als dass man nicht noch damit in die Schlagzeilen geraten könnte.

Dabei schreibt das Blatt, die Betroffenen, die sich diesbezüglich eine Abmahnung fingen, hätten "die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", AGB, [...] sorgfältig ausgearbeitet und ins Internet gestellt". Das sieht dann aber wohl eher so aus, als hätten die Betroffenen die AGB von anderen ebay-Händlern oder sonstwoher kopiert, anstatt sich fachlich beraten zu lassen. So etwas geht eben nicht immer gut...

Immerhin vertrieben die Betroffenen keine Dienstleistung, sonst wäre die nächste Abmahnung aufgrund der aktuell zu beachtenden Änderungen wahrscheinlich schon bei der Post.

Manchmal ist es eben doch billiger, gleich zum Anwalt zu gehen, oder wie sagt der DeutscheAnwaltVerein in seiner Werbekampagne? "Guter Rat ist teuer. Schlechter Rat ist noch teurer." Wie weise...

1 Kommentare:

  1. "als hätten die Betroffenen die AGBs von anderen ebay-Händlern "
    was sind AGBs? Allgemeine GeschäftsBedingungenS?

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