"Ist und war es mit der Protokollierung Software der Firma media Protector grundsätzlich und im vorliegenden Fall konkret möglich festzustellen, ob das Filmwerk mit dem obigen Datienamen vom Internetanschluss der Klägerin aus zum Download angeboten wurde?"Zum Hintergrund: Die Firma Media Protector benutzet die Software FileWatch, um automatisiert die IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu ermitteln, einen Download zu starten und dies zu protokollieren. Auf der Firmenwebseite heißt es hierzu:
[AnmdRed: Die Rechtschreibfehler befinden sich so im Gerichtsbeschluss.]
"Die Media Protector GmbH ist daher in der Lage, Verletzungshandlungen an den Werken ihrer Auftraggeber selbst über mehrere Monate hinweg aufzudecken und zurückzuverfolgen. Von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wurde dabei festgestellt, dass die von der Media Protector GmbH entwickelte und eingesetzte Technologie korrekte Ergebnisse liefert."Das Gutachten des Sachverständigen konnte (oder wollte) die Media Protector im laufenden Verfahren jedoch nicht vorlegen. Ein privates Gegengutachten der klagenden Frau besagt, dass ein Download von ihrem Computer aus technischen Gründen überhaupt nicht möglich war.
Um diese Frage zu klären, fasste das Gericht dann einen Beweisbeschluss an, der nunmehr nicht nur klären soll, ob die Frau illegal den Film angeboten hat, sondern auch noch, ob die Software der Media Protector das überhaupt hat feststellen können und auch feststellen kann.
Käme der Gutachter bei dieser Frage zu dem Ergebnis, dass die Software dazu nicht in der Lage war und ist, würden Abmahnungen, die sich auf einen entsprechenden Beweis stützt nicht mehr ganz so ernst zu nehmen...
Das Problem: Die Frau hat das Geld nicht, um den Vorschuss für diesen Gutachter zu zahlen. Daher der Spendenaufruf, der auf den Seiten von gulli:news noch einmal ganz genau erklärt wird. Die Zeit drängt, muss der Vorschuss doch bis zum 23.08. (komischerweise ist das ein Sonntag) bei Gericht eingegangen sein.
Wie viel Geld mittlerweile zusammen gekommen ist, wird im Forum der an der Aktion beteiligten Abmahnwahn-Dreipage veröffentlicht. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs hat bereits seine "Kriegskasse" in Höhe von 3.000,- Euro zur Verfügung gestellt und fungiert auch als Zahlungsempfänger.
Eine Entscheidung in diesem Fall wäre sicherlich von Vorteil, selbst wenn das Gutachten zum Ergebnis käme, dass die Software richtig arbeitet. Die derzeitige unklare Situation schadet jedenfalls. Daher meine Bitte, sich an dieser Aktion zu beteiligen.
Update (20.08.2009):
gulli.de meldet, dass die Spenden-Summe von 5.000,- Euro mittlerweile erreicht worden ist.





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