...auf die Begründung dieses Urteils bin ich gespannt: Geht es Abzockseiten jetzt doch endlich auch strafrechtlich an den Kragen?
Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtet:
Drei Jurastudenten versuchten es mit der hinlänglich bekannten Masche: Man stellt vermeintlich kostenlose Angebote ins Netz, versteckt Hinweis auf eine dennoch bestehende Kostenpflicht, lässt die Opfer noch ihre Adressdaten übermitteln und schickt drei Wochen später eine Rechnung, gefolgt von Mahnungen etc. Viele der so Abgezockten geben klein bei und überweisen den geforderten Betrag, obschon es äußert fraglich ist, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Die mir bekannten Staatsanwaltschaften, belästigt mit Hinweisen auf solche und ähnliche Methoden, haben bislang immer abgewunken: Kein (versuchter) Betrug, da ein aufmerksamer Internetsurfer ja die Kostenpflichtigkeit hätte erkennen können. Ergo: kein Irrtum bzw. keine Kausalität. Ergo: keine Strafbarkeit.
Anders jetzt wohl die Staatsanwaltschaft Göttingen: Heute müssen sich die drei nämlich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen verantworten. Wegen knapp 1.000 vollendeter und knapp 200 versuchter Betrugstaten. Und "vollendet" heißt dabei: Die Opfer haben tatsächlich überwiesen!
27.000 Rechnungen sollen die drei verschickt haben. Meine häufig geäußerte Befürchtung, jeder 10. würde in einem solchen Fall zahlen, bewahrheitet sich in diesem Fall nicht, aber mehr als jeder 30. ist ja auch schon nicht unerheblich...
Der Schaden, den die Aktion anrichtete: 130.000,- Euro. Nicht schlecht.
Der NDR berichtet nunmehr über das Urteil - "Die beiden 26 Jahre alten Haupttäter erhielten 18 und 15 Monate Haftstrafe auf Bewährung. Ein 25-Jähriger wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten verurteilt.", heißt es auf der Webseite.
Wow, das klingt nach heißen Zeiten für unsere Abzockerfirmen (Content Services Ltd., Bellaros, Netsolutions FZE und ähnliche). Ich hoffe, dass auch andere Staatsanwaltschaften jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen werden.
17.08.2009
Internetfallenleger und Abzocker bekommen Haftstrafen auf Bewährung: Geht es Abzockseiten jetzt endlich strafrechtlich an den Kragen?
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
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2 Kommentare:
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