12.08.2009

Kinderspiel: Verbraucherdaten immer noch auf dem Schwarzmarkt erhältlich.

Adressen auf dem Schwarzmarkt - muss mich das eigentlich interessieren? Ja!

Der NDR hat die Probe aufs Exempel gemacht: Ein Jahr nachdem eine CD mit 17.000 Kundendaten inklusive Bankverbindung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufgetaucht war, versuchten Reporter des NDR, auf illegalen Wegen an Kundendaten zu kommen. Kaum verblüffendes Ergebnis: Das war ein Kinderspiel.

Die Daten wurden aus dem Ausland übermittelt, im vorliegenden Fall aus Tunesien. Stichproben ergaben, dass die Daten auch korrekt waren. Und Anrufe bei den Betroffenen erbrachten die Gewissheit: Die Angaben zu Namen, Adressen, Telefonnummern, Stromlieferant, Gewinnspielteilnahmen und vor allen Dingen auch die sensiblen Bankdaten stimmten.

Die Süddeutsche Zeitung weiß auch, dass diese Daten nach Angaben der Betroffenen massiv missbraucht wurden - etwa, indem Glücksspielfirmen einfach ohne Zustimmung regelmäßig Geld von den Konten der Betroffenen abbuchten.

Es bleibt dabei: Muss mich das also interessieren? Eindeutig ja!

Was kann ich als Verbraucher tun, um den Missbrauch zu stoppen? Vorab ein kleiner Exkurs zum Bundesdatenschutzgesetz:
Der Gesetzgeber hatte es in diesem Jahr in der Hand, den Adresshandel wesentlich zu beschränken. Geplant war, das so genannte Listenprivileg aus § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu streichen. Nach massiven Protesten und Lobbyarbeit der Werbetreibenden, des Versandhandels und der Verlage wurde dieser Plan nur sehr entschärft in die Tat und in eine hochgradig komplizierte Regelung umgesetzt.

Die Daten müssen insbesondere entweder direkt beim Betroffenen im Zusammenhang mit einem (beispielsweise Kauf-)Vertrag oder "aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummer- oder Branchenverzeichnissen oder vergleichbaren Verzeichnissen" erhoben worden sein. Dies stellt eine Verschärfung der bisherigen Formulierung "...aus allgemein zugänglichen Daten" dar: Allgemein zugängliche Daten sind nämlich auch solche, die sich nicht in Listen oder Verzeichnissen befinden. Dennoch wird es in Zukunft wohl noch Streit darüber geben, was denn "vergleichbare Verzeichnisse" sind.

Zu den listenmäßig zusammengefassten Daten darf die werbende Firma dann noch weitere Daten hinzu speichern.
So lange Daten überhaupt gespeichert werden, wird es auch Missbrauch geben. Und so lange die Aufsichtsbehörden so unterbesetzt sind wie heute, wird sich daran auch nichts ändern - auch nicht durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz. Daten aus verschiedenen Quellen zusammen zu führen und so den werbenden Firmen (oder sonstigen Interessierten) ein immer genaueres Bild des Betroffenen zu vermitteln, ist ein Leichtes.

Der NDR berichtet:
"Der Händler aus Tunesien hat offenbar gute Kontakte zu deutschen Callcentern. Verlage oder Lotterien beauftragen sie regelmäßig, Kunden anzurufen. Immer wieder aber missbrauchen Callcenter diese Daten. Geschickt fragen sie Verbraucher etwa nach der Bankverbindung. Dann verkaufen sie die Adressen, zum Beispiel nach Tunesien."
Der Verbraucher wird also gefragt - und der Verbraucher gibt Antwort. Sei es am Telefon, sei es durch Nutzung von Kundenkarten, sei es durch Teilnahme an Gewinnspielen - oder bei sinnfreien Downloadseiten wie opendownload.com, softwaresammler.de und Ähnlichem.

Schränken Sie diese Art von Auskunftsfreudigkeit einfach ein, geben Sie keine Auskunft am Telefon, nehmen Sie nicht an Gewinnspielen teil - dann ist schon viel gewonnen.

Wenn Sie jetzt ein paar Minuten Zeit haben, schauen Sie sich doch einmal diese interaktive und spannende (und leider nicht wirklich fiktive) Geschichte von Paul an. Begleiten Sie ihn durch den Tag und erfahren Sie, wer wo wie welche Daten von ihm bekommt. Und machen Sie die Augen auf. Ich bin mir sicher, Sie werden anschließend nicht mehr fragen: Muss mich Datenschutz eigentlich interessieren? Denn die Antwort ist klar:

Ja!

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