28.09.2009

Weitere Abzockseite im Internet

Dass das immer noch funktioniert...

Nach opendownload.de, 99downloads.de und all den anderen Seiten hat jetzt online-downloaden.de seine Pforten geöffnet. Der Opferfang gestaltet sich wie üblich: Über Google-Anzeigen werden Suchanfragen nach Downloadmöglichkeiten für freie Software wie z.B. Firefox oder OpenOffice auf die vermeintlich kostenfreie Seite geleitet. Das Opfer muss sich jetzt nur noch registrieren - schon schnappt die Falle zu. Drei Wochen später werden per E-Mail oder per Post Rechnungen und Mahnungen versandt - 84,- Euro sollen bezahlt werden.

Eine meiner minderjährigen Mandantinnen legt ein Schreiben des Geschäftsführers, Michael Bardenhagen, vor. Hierin weist dieser - unerlaubterweise - darauf hin, dass man bei der Anmeldung mit der Angabe eines falschen Geburtsdatums möglicherweise einen strafbaren Betrug begangen habe. Dass das gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt (siehe hier), stört ihn dabei wenig.

Hier der - rechtlich nicht haltbare - Sermon (Rechts- und Rechtschreibfehler sind im Original enthalten; Verlinkungen und Anmerkungen in [Klammern] sind von mir):
"Leider verstehe ich Ihre Einwendung nicht, eine minderjährige Person hätte sich angemeldet. Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für unser Service-Angebot online-downloaden.de anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Insofern dies tatsächlich zutrifft, befindet sich ein Jugendlicher laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat, und es ihm nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70 [dieser wenig aktuelle Fall aus dem Jahre 1970 hat nur wenig mit der Anmeldung auf einer Internetseite durch einen Minderjährigen zu tun - insbesondere gab es hier keine versteckten Kosten, vielmehr hatte der Minderjährige sich hier ohne Flugschein einen Flug nach New York erschwindelt...]). Unserer Ansicht nach wäre dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer Seite insoweit bestehen.

Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"
[Dieser Paragraph greift natürlich nicht ein, da es darin um den Echtheitsschutz (= Schutz vor Datenfälschung) und nicht um die inhaltliche Richtigkeit (= kein Schutz vor Datenlügen) geht.]

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen gesehen werden kann. Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat und sich bei online-downloaden.de anmeldet, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle werden wir unsere Forderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtgen geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten von teilweise mehreren hundert Euro würden im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage zu Ihren Lasten gehen.
[Dass eine solche Klage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg hätte, bleibt lieber ungeschrieben. Woraus sich eine "Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen" ergeben soll, wird ebenfalls nicht gesagt - kein Wunder, da eine solche Pflicht in der Regel gar nicht besteht!]

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen."
Es gilt das, was ich schon zu opendownload.de geschrieben habe: Zahlen Sie bloß nicht! Wenn Sie sicher gehen wollen, widerrufen Sie, fechten Sie an und kündigen Sie hilfsweise. Oder gehen Sie zum Anwalt.

[Update 28.10.2009] Aus gegebenem Anlass gibt es noch mal aktualisierte Infos und eine "wissenschaftliche Zusammenfassung" aus berufenem Munde - in der wichtigsten Juristenzeitschrift NJW.

41 Kommentare:

  1. Bardenhagen - Hm, in Schwerin gibt es einen Staatsanwalt dieses Nachnamens - aber das ist sicherlich nur Zufall. ;-)

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  2. Bin auch reingefallen, was passiert wenn ich nicht zahle? Hat jemand Erfahrung? Gab es schon ein Gerichtsurteil gegen oder für Bardenhagen?

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  3. "Bin auch reingefallen, was passiert wenn ich nicht zahle?"

    Nichts, ausser dass Sie weitere Rechnungen, Mahnungen, ggf. Anwalt- und Inkassoschreiben mit gewohnt übertriebenden, teils unlauteren Drohcharakter bekommen und der Anbieter spekuliert dadrauf, dass er Sie zu den ca. 20% zählen darf, die am Ende zahlen.


    "Gab es schon ein Gerichtsurteil gegen oder für Bardenhagen?"

    Urteile für ihn gibt es nicht. Urteile gegen ihn sind mir nicht bekannt, was aber auch damit zu tun hat, dass der Dienst noch nicht lange existiert, bzw. vorher unter einem anderen Stohmann unter anderen Namen lief.

    Es gibt Urteile gegen vergleichbare Anbieter wie Opendownload, gegen dessen Forderungen sich Verbraucher per neg. Feststellungsklage wehrten. Selber geklagt haben sie nie und sobald der Verbraucher klagte, haben sie kläglich verloren, bzw versuchten alles, um das Urteil abzuwenden und zahlten den Verbraucher umgehend Geld zurück und auch gleich Kosten für seinen Anwalt ect.

    Im Grunde müssten Sie nur mal die einschlägigen Blogs und Foren besuchen, bzw im Zweifel bei der Verbraucherzentale nachfragen, um zu erfahren, dass man sich nicht einschüchtern lassen und vorallem nicht zahlen sollte.

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  4. Ich bekam am Montag, 12.10.09 eine Online-Rechnung von Online-Downloade.de.
    Ich war niemals auf dieser Seite.
    Habe jetzt Anzeige erstattet. Also: NICHT bezahlen, ANZEIGE ERSTATTEN, nur so kann man sich wehren! Haltet durch!
    Gruß Olaf

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  5. Habe heute , 07.10.2009 ebenfalls eine solche Mahnung/Rechnung bekommen. War mit Sicherheit noch nie auf dieser Seite. Fraglich ist woher die meine Adresse und Mailadresse bekommenn haben. Werde nicht zahlen, danke für die Veröffentlichungen, da ist mann sich sicherer.

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  6. Ich hoffe jemand kann mir helfen..
    Ich bin drauf reingefallen habe etwas
    heruntergeladen und wusste nicht das es
    kostenpflichtig ist.
    Nun habe ich eine E-Mail bekommen
    -Zahlungsanforderung-
    Ich habe die Anmeldung widderufen.
    Doch nun noch eine E-Mail
    -Identität Täuschung-
    Ich hab nicht meine richtigen Daten eingegeben gehabt.

    Was soll ich nun machen, bitte kann mir jemand helfen.. ich warte auf eine Antwort. Danke...

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  7. Leider bin ich darauf reingefallen...das ist das erste mal, dass ich das erlebe. Aber besser die Erfahrung mal gemacht zu haben, das nächste mal werde ich mich nicht irgendwo anmelden. Mit 15 Jahren passiert halt sowas mal. Selbstverständlich werde ich nicht zahlen, ich werde alles ignorieren und höchstens ein Widrrufsschreibenb verfassen bzw. meine Eltern werden diesen absenden.

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  8. Ich habe über Google den Adobe Reader auf mein Laptop
    geladen und musste feststellen, dass ich, ohne es zu
    ahnen, in die Falle von Online-Downloaden-Service Ltd
    des smarten Herrn Bardenhagen getappt bin. Inzwischen
    habe ich schon die dritte Rechnung (Letzte Mahnung)
    bekommen mit dem anschliessenden Hinweis auf folgende
    Rechtsanwalts- und Inkassokosten. Was passiert, wenn
    ich nicht zahle? Ich würde gern Ihre Antwort erhalten.

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  9. Hallo, auch ich bin auf Online-Dowloaden.de reingefallen.wollte mir nur den MSN messanger runterladen.
    Das war am 18.09.09 und am 20.09.09 habe ich dann per E-Mail von meinem Widerrufsrechts gebrauch gemacht.Also 2 Tage später.Jetzt habe ich per Post eineZahlungerinnerung bekommen von 86,50.Euro.Was soll ich jetzt machen?

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  10. Hallo bin diesem Verein auch in die Falle gegangen habe noch am gleichen Tag den Wiederspruch raus geschickt sprich Freitag und
    am Montag kamm schon die Zahlungsauforderung mit dem Zusatz ich hätte ja auf mein Wiederufsrecht verzichtet. Hä spinnen die hab ich gedacht und gleich wieder eine Mail zurück das ich mir wenn ich nochmals eine Rechnung bekomme mir Rechtsbeistand suchen werde. Zahle auf keinen Fall egal was da kommt Abzocker diese.

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  11. das wichtigste bei allen Abzockern:AUF GARKEINEN FALL ZAHLEN! Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ,auf jedenfall SOFORT Einspruch einlegen (man muss nur ein Kreuz auf dem Mahnbescheid setzen) .In der Regel kommt danach nichts mehr.Weil es dann für den Antragsteller richtig teuer wird(das Gericht verlangt dann sehr hohe Gebühren zur weiterführung) und eine aussicht für ihn auf erfolg extrem gering ist.
    So lange Leute sich nicht wehren und einfach Zahlen ,werden diese Verbrecher immer weitermachen.

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  12. Mein Mann ist auch über den Download des Acrobat reingefallen der Download war ende Juli,
    wir bekamen gestern erst den 4. Brief : letzte Mahnung! Also wir werden nicht zahlen und ggf. sollte ein Mahnbescheid das "Nein" ankreuzen., das ist Betrug hoch zehn!!!!

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  13. Leider scheint ist es in unserem Rechtswesen nicht möglich zu sein, Personen wie Herrn Michael Bardenhagen nachhaltig aus dem (Geschäfts-) Verkehr zu ziehen - oder ?
    Weiß jemand, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben - z.B. Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung, Betrugsversuch o.ä. ?
    Ich hätte nicht schlecht Lust, hier einen gewissen Aufwand zu investieren.

    "By the way": Wo hält sich Herr Bardemann eigentlich auf ? Vielleicht könnte man ihm einmal in einem persönlichen Gespräch gesellschaftliche Manieren beibringen ...

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  14. Ja,würde mich auch "MASSIV" an dem Gespräch beteidigen so das ihm hören und sehen vergeht.Hab die ganze Kacke schon mit meinem Sohn bei Opendownload erlebt und nun ist unser Opa darauf reingefallen.Gebt die Adresse im Internet frei und es wird sich von selbst erledigen, er wird erfahren wie es ist schlaflose Nächte zu haben.Dann machen wir ein Fass auf!!! aber nicht das von Bizz. Bitte Bitte die Adresse!!

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  15. Ja, ich bin auch über Google-Suche auf seiner Seite gelandet.Ich habe allerdings eine pos. e-mail auf meinen Widerruf erhalten. Erst später meldet sich jetzt die Mahn- und Rechnungsabt. Habe seine Antwort-mail wieder an diese zurückgeschickt. Ich hoffe auf pos. Rückmeldung.

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  16. Habe nach mehreren Androhungen seitens Online.Download.de einmal einen Betrag von Euro 21,- (für 3Monate) eingezahlt. Leider kam die Antwort vom Konsumentenschutz zu spät in der mir empfohlen wird nicht zu bezahlen!
    Nun beruft sich Online Download.de mit dieser Zahlung hätte ich den Vertrag anerkannt! Obwohl ich immer wieder Antworte, daß ich nichts mehr bezahlen würde, kommt Postwendent die Antwort entweder bezahlen oder ich werde geklagt.
    Was empfehlen mir nun Experten?!

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  17. Mal ganz ehrlich:
    Herr Bardenhagen "lebt" davon, andere Leute über den Tisch zu ziehen. Da kann doch keiner ernsthaft hoffen, auf seinen Widerruf eine positive Antwort zu bekommen !
    Sein "Geschäftsmodell" sieht doch gar nicht vor, dass er zufriedene Kunden hat.

    Wie weiter oben schon dargestellt gibt es zwei Möglichkeiten, derlei Abzockversuche endgültig abzustellen:
    1. Strafanzeige gegen Bardenhagen
    (bringt vermutlich nicht viel, da er sich ggf. absetzen wird und seine Abzocke irgenwo anders fortführt)
    2. Überzeugendes persönliches Gespräch, bei dem man Herrn Bardenhagen in seine blauen Augen schauen kann

    Ich für meinen Teil hoffe, dass er mal so leichtsinnig bzw. überheblich wird, seinerseits vor Gericht zu ziehen - was dabei herauskommt - na das wissen zumindest die 90%, die sich nicht von ihm einschüchtern lassen.
    (Zumindest bekommt man ihn dann evtl. mal zu Gesicht...)

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  18. Auch ich bin auf online-downloden reingefallen... wollte mir eigentlich mal den Google-Earth anschauen und hab dementsprechend auch gegoogelt, tja - und kam blöderweise auf die Seite von Hr. Bardenhagen. Hab mir vorsichtshalber Screenshots von den Seiten gemacht. Und hab am selben Tag per Mail und per Fax widerrufen. Da kam auch nur die lapidare Antwort "angeklickt - Vertrag geschlossen - selbst Schuld - zahlen, oder es gibt Ärger".
    Mal sehen, wie lange die das Spielchen mit dem Mahnungen schicken durchhalten...

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  19. Auch meine beiden minderjährigen Töchter sind über das downloaden von kino.to in die Abzockfalle von online-downloaden.de UND softwaresammler.de hereingefallen. Beide haben beteuert, keinerlei Hinweise bekommen zu haben, daß etwas zu zahlen wäre. Dummerweise habe ich teilweise die Rechnungen - 4 Stück - bereits bezahlt, den Rest lasse ich mal offen, und warte, was passiert. Im übrigen hatte ich nach Einspruch den selben, wie oben von RA Dosch veröffentlichten, Brief erhalten.

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  20. Auch ich bin reingefallen. Am 25.10.2009 Sonntag las ich irgendwo, dass es neue kostenlose Version von Google Earth gibt.Ich habe Google-Suche gestartet und irgendwo geklickt. Ich gelang auf eine Seite wo ein Button mit der Schrift "DOWNLOADEN" steht. Da Earth kostenlos ist, habe ich ohne Bedenken geklickt. Ich wurde aufgefordert mich zu registrieren. Ohne irgendwelche AGB's oder andere laute Schreiben in der Seite zu lesen habe ich mich mit einem falschen Namen und einer Adresse gemeldet. Das tue ich öfters aus Vorsicht. Ich gebe meine richtige Daten nur wenn ich %100 mit Seriösität sicher bin. Da ich aber danach merkte, dass die Seite nicht von Google Earth ist und ich am besten von der Seite von Google Earth downloaden kann, habe ich nach nochmaliger Suche von der richtigen Seite runtergeladen. 2 Tage später am 27.10.2009 bekam ich eine Rechnung von Online-downloaden.de. Da ich alles vergessen hatte, musste ich mich anstrengen, um heraus zu finden, um mich zu erinnern was das ist wie es war.

    Ich bin jetzt ratlos.

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  21. Hallo!
    Ich bin auch drauf reingefallen....nach selbem Muster wie bereits von allen anderen erzählt!
    Habe aus lauter Panik die Rechnung von 84€ überwiesen an diese Drecksschweine! (Sorry!)

    Was macht Ihr? Zeigt Ihr Michael Bardenhagen an?
    Werde das wohl tun...

    Da muss man doch vorgehen!!!!!

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  22. Ich habe gestern eine weiteres Schreiben per Email mit Drohungen erhalten (Inkassokosten usw.). Darin kündigt der saubere Herr Bardenhagen an, dass er die Angelegenheit dem "Geldeintreiber" RA Sven Schulze in Hamburg übergeben werde und "für mich nichts mehr tun könne" (da ich NICHT gezahlt habe).

    Ich werde die beide auffordern, weitere Schreiben per Post zu senden -> dann müssen sie wenigstens für den Schwachsinn bezahlen. Auf seine Emails werde ich nicht mehr reagieren.

    Im übrigen führt die Staatsanwaltschaft Hamburg gerade eine "Opfer-"Befragung durch:

    Der Brief im Wortlaut: “In Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass Sie sich mit einer Beschwerde gegen Rechtsanwalt Sven S. an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg gewandt hatten. Die Kammer hatte Ihr Beschwerdeschreiben an die Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeleitet.

    http://www.verbraucherschutz.tv/2009/09/07/staatsanwaltschaft-hamburg-befragt-belleros-opfer

    Also: ... möglichst viele Beschwerden einreichen !

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  23. Ich habe den blöden Bardenhagen-Leuten treudoof und aus Panik den Betrag bezahlt, nun kam heute wieder eine Mail, worin sie die Zahlung fordern, da sie angeblich nicht eingegangen ist! Was soll ich nun tun?
    Ignorieren oder?!

    Bitte um Antwort!

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  24. @Anonym vom 29.10., 12:12 Uhr

    Rückfordern geht ggf. auch - siehe hier: http://klawtext.blogspot.com/2009/10/recht-lesenswert-internetvertragsfallen.html

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  25. Hallo ich wollte mir auch nur den msn messenger runterladen und plötzlich habe ich auch eine mail bekommen wegen 84euro die habe ich nicht bezahlt jetzt kriege mails das ich es bezahlen soll aber ich sehe es net ein und deswegen lass ich es einfach und antworte nur das er mich nicht anzeigen kann weil er sonst sich automatisch wegen abzocke anzeigt...bitte könenn sie mir noch weiter helfen....

    mfg anonym

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  26. Auch hineingefallen!

    Ich habe nicht gezahlt, sondern per mail und per Einschreiben sofort reagiert:

    "Betrifft: Kundennummer/Rechnungsnummer: XY
    Vertragsauflösung

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich habe mich allem Anschein nach auf Ihrer Internetseite angemeldet, um ein kostenloses Programm (XY) herunterzuladen, wurde aber über das Entstehen von Kosten in die Irre geführt und bezüglich des o.g. Vertrages unzureichend bzw. unvollständig über das mir zustehende Rücktrittsrecht belehrt (§ 5d KSchG). Ich trete von diesem Vertrag daher gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz innerhalb verlängerter Frist sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund und aus jedem anderen erdenklichen Rechtsgrund fristgerecht zurück.

    Ich fordere Sie auf, keine Forderungen an mich zu stellen und meine Daten in Ihren Dateien zu löschen.

    Des weiteren untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

    Sollte ich bis (Termin in 14 Tagen) keine entsprechende schriftliche Bestätigung auf dem Postweg (nur wenn online-downloaden auch Ihre Adresse hat) von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihre Zahlungsforderung vom (Rechnungsdatum) gegenstandslos ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    (persönliche Unterschrift)"

    Sollte nun eine gerichtliche Mahnung kommen, lege ich Widerspruch innerhalb von zwei Wochen ein. Damit dürfte die Sache erledigt sein, denn die Chancen von online-downloaden sind gleich null. Schade um die Kosten für die beiden Einschreiben ... Zahlen an online-downloaden werde ich aber nicht!

    Uns allen gute Nerven und guten Erfolg!

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  27. An die Leute , die etwas Unsicherer im Netz sind:
    ladet euch den Computer-Bild Abzockschutz runter und installieren.
    Als ich dann zum Test auf Online-Downloaden gegangen bin , war mein Rechner knallrot...
    Funktioniert auch auf alle bisher bekannten Abzockportale super!!

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  28. NICHT BEZAHLEN!!! Durchhalten!!!
    Drohungen und Mahnungen sind heiße Luft. Anzeige bei der Polizei erstatten!!! Warum?
    Damit die Polizei Beweise sammeln kann.
    Der Spruch stammt nicht von mir, sondern von dem Polizisten, wo ich Anzeige erstattet habe.
    Nur so werden Polizei und Staatsanwaltschaft ja erst aufmerksam auf solche miesen Machenschaften.

    Noch ein Tip: Leute vom Inkasso-Unternehmen niemals in die Wohnung lassen. Man ist nur verpflichten, den Gerichtsvollzieher ins Haus zu lassen, jedoch niemanden vom Inkasso-Unternehmen.

    Übrigens: Der Computer-Bild Abzockschutz ist sehr zu empfehlen!

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  29. Hallo,
    ich bin wohl auch reingefallen ohne etwas bemerkt zu haben, habe da auch angerufen und gesagt das ich es nicht war und es bestimmt ein anderer war mit meienr e-mail z.b. mein kleiner neffe. Da sagt der man zu mir so selbstsicher das ich zur polizei gehen soll und anzeige machen soll wegen daten missbrauch und das die dann auch sehr gern damit weitergehen um die kosten zu kriegen von der person. Also ich soll meinen kleinen neffen anzeigen??? die haben sie nicht mehr alle.

    Also die meisten sagen nicht bezahlen.. dann werde ich auch nicht bezahlen.

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  30. Hallo liebe "Miteinebcokte"...
    bekam heute auch einen von bekannten Rechnungen i.d.H. von 84.-€..
    Ich wollte über Google nur kostenlose open office downloaden(download wurde überhaupt nicht realisiert!!)...keine sonderliche-offensichtliche Hinweise auf irgendwelche kostenpflichtige "Dinge". Jemand (es kann mann gar nicht wiessen ob hinter der Name Mr. Banderhagen auch tatsächlich ein wahre Banderhagen sich verstecken ließ) nutzt sogar den Firmenruf die Software kostenlose anbieten, aus !!!
    Ich zahle gar nichts, das ist volkommen klaar !!! Dis sollen mich - und sich selbst verklagen wenn so wollen !!! Bin gespannt mit dem richterlichen Urteil, wenn so weit kommen könnte.

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  31. Hallo liebe Mitleidende,

    eine Sache vorweg, Es tut sehr gut zu sehen dass man mit der Sache absolut nicht alleine ist.

    Bin seit wenigen Wochen auch in der Falle vom Mr. Bardenhagen.

    Hier mal ein paar Erfahrungen von mir:
    Bin auch wie die meisten von irgendeiner anderen Seite auf online-downloaden verlinkt worden. Nachdem ich nach dem Ausfüllen des Formulars mit falschen Daten zu meiner Person, die E-Mail mit dem Aktivierungslink bekam laß ich gottseidank noch irgendwo dass das die nicht billige Summe von 84Taler/Monat kostet. Sch**** dachte ich. Also schrieb ich sofort eine E-Mail mit einem Widerruf.
    Den Aktivierungslink habe ich nie genutzt und auch nie etwas von der Seite heruntergeladen.

    Am nächsten Tag dann folgende Nachricht vom Mr. B.:
    "Nach sorgfäliger Prüfung des Sachverhaltes muss ich Ihnen leider mitteilen, das auch ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Online-Downloaden-Services Limited in diesem Falle nicht mehr einwendbar ist. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zum Downloadportal von Online-Downloaden mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Diesen Aktivierungsvorgang haben Sie durchgeführt und das Downloadportal bereits genutzt." oO

    Es folgten dann noch weitere E-Mails, in denen er mir weitere "Fakten" an den Kopf warf die überhaupt nciht der Wahrheit entsprachen. In der Antwort fügte ich jedes mal die falschen Sachverhalte sozusagen als Zitat ein und schrieb darunter wie es wirklich ist.

    darauf ging er überhaupt nicht ein und irgendwann kam dann nurnoch:

    "Ich weise Sie darauf hin, dass wir aus den bereits dargestellten Gründen nicht von unserer Forderung in voller Höhe abweichen werden."

    Über diesen Herr kann man nur sagen, die Gedanken sind frei.

    Zahlt auf KEINEN FALL, bleibt stark!
    gemeinsam sind wir stark!

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  32. Mich hat es heute erwischt FREITAG DER 13. www.online-downloaden.de
    ich ab sofort die dritte mahnung bekommen und hab die mal gefragt ob die bescheuert sind. solchen narren i mein de faschingszeit ist zwar gerade, aber auf sowas kann ich verzichten :)

    das beste war ja noch das mail mit der 3ten mahnung kam um 4 uhr früh? i meine wie rennts denen? das sind irgendwelche automatisch generierten e.mails und außerdem schreiben die nur die ip adresse hin, die ich bezogen habe.. was ist das für ein scherz? i mein dass hat doch mit einer mahnung nichts zu tun wenn dann sollen die gleich den namen unter dem ich mich angemeldet habe hinschreiben und mein passwort das ich ausgewählt habe aber nicht die ip adresse i mein wo kommen ma denn da hin?

    leute ich sags euch das netz ist betrug. aufpassen heisst die devise.

    lg aus linz

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  33. also ich hbae mich bei online-downloaden angemeldet um mir team speak runterzuladen also habe ich mich angemeldet um das runterzuladen so jetzt habe ich schon 5 warnnachrichten erhalten das ich 89,90 zahlen soll. was jetzt?

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  34. war bei dir die seite wo ganz groß steht 7 € Monatlich? oder bist du durch zufall wohin gekommen wo du dich anmelden sollst?

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  35. bin auch auf den feinen Herrn Bardenhagen hereingefallen. bei mir war es skype, welches ich downloaden wollte. habe mich im internet schlau gemacht und auf der website abzocknews.de ein interessantes video(RTL Explosiv vom 31.8.2009) ueber Bardenhagens Geldeintreiber "Rechtsanwalt" Sven Schulze, den "laufenden Aktenkoffer" gefunden. So einen kann man nur auslachen und sich nicht bangemachen lassen!! Also: stur bleiben und NICHT ZAHLEN!

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  36. Post vom Anwalt oder Inkassobüro bekommen?

    Sofern Sie Post von einer Anwaltskanzlei oder einem Inkassobüro erhalten, so handelt es sich meist lediglich um einen Dienstleister, der mit dem Einzug der Forderung beauftragt worden ist. Viele solcher Anbieter arbeiten auf Erfolgsbasis und prüfen oftmals nicht, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist oder nicht.

    Sollte die Ihnen zugesandte Zahlungsaufforderung in Ihren Augen nicht berechtigt sein, dann machen Sie das jeweilige Forderungsmanagement darauf aufmerksam – In der Regel werden die Forderungen dann wieder an den Auftraggeber zurückgegeben. Sie müssen nicht beweisen, dass ein vermeintlicher Vertrag zustande gekommen ist – Die Beweispflicht liegt immer beim jeweiligen Anbieter.

    Manche Anbieter machen auch einfach ein eigenes Inkassobüro auf und schaffen es sogar, den ein oder anderen Anwalt zu kaufen und an den Einnahmen zu beteiligen. Bestehen Sie grundsätzlich auf einen Nachweis der Vollmacht, mit dem die Forderung von entsprechender Stelle geltend gemacht wird. Mit dieser Vollmacht erhalten Sie wichtige Informationen zu Initiatoren und Hintermännern. Diese Vollmacht muss auf Anfrage vorgelegt werden.

    gefunden bei: http://www.abzocknews.de/abgezockt-was-jetzt/post-vom-anwalt-oder-inkassoburo-bekommen/

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  37. Auch ich bin drauf reingefallen.Ich habe mit der Post schon einen Mahnbrief bekommen.Werde aber sicher nicht bezahlen. Habe einen (Musterbrief Arbeiterkammer Österreich)geschickt indem ich einen Wiederruf eingeschrieben mit der Post gesendet habe. Das sind wirklich "feine Herren"

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  38. Ich bin auch darauf Reingefallen auf denn witz onlinedownloaden.de nicht nur das mann auf Wiederrussrecht noch auf irgendwelche anderen mail Antwort bekommt es kommen nur sinnlose rechnungen komisch und scheinba wird sowas noch unterstützt!!! Bitte doch mal die herren die die online Überwachung in Deutschland machen sie auch mal die grossen Fische zufangen !

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  39. Mist, ich habe mich einschüchtern lassen und letzte Woche überwiesen. Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern? Würde mich riesig freuen wenn mir jemand einen Tipp hat!

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  40. Hallo, Anonym vom 04.02.2010 - eine Rückforderung ist möglich und wurde auch schon ein paar Mal durchgeführt - aber nur, wenn die Firma in Deutschland sitzt. Es gibt sogar ein aktuelles Urteil aus Mannheim, über das man hier http://klawtext.blogspot.com/2010/01/abofallenbetreiber-erneut-unterlegen.html lesen kann.

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  41. Herzlichen Dank, Herr Dosch für Ihre Antwort.
    Ich werde nichts unversucht lassen und mich gleich mal dahinterklemmen, mein Geld zurückzubekommen.Schönes Wochenende, S.Meier

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