Meinen Dank an das Blog verbraucherrechtliches.de.
In einem aktuellen Beitrag listet das Blog übersichtlich diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von diversen Mobilfunkanbietern auf, die von Gerichten als unzulässig eingestuft worden sind und wird von mir daher als "Recht, lesenswert" eingestuft.
Geklagt hatte diesbezüglich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), betroffen sind die Mobilfunkanbieter Vodafone D2, T-Mobile, E-Plus, moconta, congstar, klarmobil sowie Talkline / Debitel.
Was ist die Folge von unzulässigen AGB? Will der Mobilfunkanbieter sich auf eine entsprechende Regelung berufen, kann sich der Kunde auf die Unrechtmäßigkeit berufen. Die betroffene Klausel wird somit nicht angewendet. Das kann dann dazu führen, dass stattdessen das "ursprünglich von den Vertragsparteien Gewollte" gilt. Oder es gilt das, was im Gesetz (z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt ist. In Einzelfällen kann sogar die gesamten AGB ungültig werden. Das ist - wie der Jurist so gerne formuliert - eine Frage des Einzelfalls. Heißt: Jeder Fall ist anders und führt ggf. zu anderen Rechtsfolgen.
14.09.2009
Recht, lesenswert: Verbraucherrechtsblog listet Fehler in Mobilfunk-AGB auf
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
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