Die Server der Firma waren jedoch nicht abgesichert, weshalb die Daten von "Kunden", die sich angemeldet hatten, frei zugänglich im Netz sichtbar waren. Dies geht aus einem Bericht von Akte09 hervor.
Man kann das auch nachvollziehen: Einfach mal suchen nach einem häufigen Vornamen und die Suche einschränken auf die Domain abcload.de - das Ergebnis sieht dann so aus:

Die eigentliche Datei ist nicht (mehr) erreichbar, offensichtlich haben die Webmaster da mittlerweile eingegriffen. Aber das Ganze ist natürlich doppelt ärgerlich.
Auch in diesem Fall gilt natürlich: Nicht zahlen, so lange kein Schreiben von Gericht kommt!





Leider (für die vermeintlich Betroffenen) sind die Dateien aber via GoogleDocs noch abrufbar... (site:abcload.de/files/invoices)
AntwortenLöschenDas Gleiche war doch schon auf "umfragenscout.de".
AntwortenLöschenDie Daten sind immernoch einsehbar ohne irgendeine Software! Wenn mann bei google : "site:abcload.de/files/invoices" eingibt gelangt mann zu dutzenden Mahnungen und wenn man dan mit Firefox auf Anzeigen geht wird die PDF geöffnet.
AntwortenLöschenIn was für einer verkommenen Gesellschaft leben wir eigentlich, wo solche Personen, wie Lucyna Nowicki, oder Katja Günther ihr Unwesen treiben dürfen? Pfui.
AntwortenLöschenHi,
AntwortenLöschenich habe mich im Netz mal umgesehen, nachdem eine Freundin von mir am 31.03.2010 eine Zahlungsaufforderung über € 60,- bekommen hat.
Besagte Freundin ist so Unerfahren am PC, das sie nicht weiß, wie man was runterläd.
Entsprechende Gegenmaßnahmen sind in die Wege geleite. Nur frag ich mich, wann werden solche Personen(Betrüger) wie Nowicki u. Günther mal so rechtskräftig verurteilt, das sie ihren Spaß am Betrug für immer vergeht.
MfG
thunder
Verurteilt worden ist Frau Günther ja schon mal:
AntwortenLöschenZum einen muss sie Schadensersatz leisten (Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe):
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Karlsruhe&Datum=12.08.2009&Aktenzeichen=9%20C%2093%2F09
Zum anderen war die Kündigung ihrer Konten durch die Stadtsparkasse München rechtens: Urteil des Landgerichts München I zur Kontenkündigung gegenüber Mahnanwältin eines Internetportals rechtskräftig (http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02512/index.php)
Ob ihr dadurch der Spaß vergeht, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen sie jedenfalls eingestellt (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/03/10/weise-weste-fur-katja-gunther/)
Früher hat man das so geregelt: Die Geschädigten haben sich zusammengetan und mit dem Betrüger abends in einer dunklen Ecke ein überzeugendes Gespräch mit schlagkräftigen Argumenten geführt. Danach war der Fall erledigt. Warum geht das denn heutzutage nicht mehr?
AntwortenLöschenDas war damals schon illegal und ist es heute auch noch. Ich bitte, von solchen Kommentaren Abstand zu nehmen (und tue dies hiermit ausdrücklich).
AntwortenLöschenSebastian Dosch, Rechtsanwalt