26.10.2009

Michael Jackson kommt einfach nicht zur Ruhe

Der viel zu früh verstorbene Michael Jackson, der "King of Pop", macht posthum genauso viele Schlagzeilen wie noch zu Lebzeiten. Auch Rechtsstreitigkeiten werden in seinem Namen gerne geführt - gerade eben ging eines vor dem Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 22.10.2009, Aktenzeichen 17 O 429/09 zu Ende.

Worum ging es? Die meisten haben wahrscheinlich schon ein Plakat für das Konzert "King of Pop" gesehen. Auch am 3. November soll eines in der Porsche-Arena in Stuttgart über die Bühne gehen. William Hall soll hier als Double von Michael Jackson auftreten und dessen Lieder singen. Dagegen sind die amerikanischen Nachlassverwalter des im Juni verstorbenen Popstars mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen, die jetzt vom Landgericht in Stuttgart zurückgewiesen wurde.

In der Begründung wird nun aber nicht die Frage geklärt, ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, dem Recht am eigenen Bild sowie Werktitelrechten des Verstorbenen überhaupt bestanden oder nicht. Vielmehr wurde aus mehr formalen Gründen die gewünschte einstweilige Verfügung nicht erlassen. Denn die amerikanischen Nachlassverwalter konnten das Gericht nicht davon überzeugen, überhaupt diese Rechte im Namen von Michael Jackson geltend machen zu dürfen.

Nach deutschem Recht dürfen das nämlich nur die Angehörigen und nicht unbedingt die Erben. Und die Nachlassverwalter konnten teilweise nur unvollständige, nicht ins Deutsche übersetzte oder nicht originale Schriftstücke vorlegen, aus denen sie diese Rechte herleiten wollten.

Damit ist das letzte Wort noch nicht gewechselt - gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Oder, wie der Meister selbst sagen würde: Beat it!

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