Jetzt erscheint in der Neue Juristische Wochenschrift (NJW), der bedeutendsten Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland (Wikipedia) ein Artikel, der sich endlich auch wissenschaftlich mit dem Thema auseinandersetzt: „Vertragsfallen“ im Internet - Rechtliche Würdigung und Gegenstrategien, so lautet der Titel (NJW Heft 44, Jahrgang 2009, Seite 3189).
Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass bei solchen Internet-Vertragsfallen
- in der Regel kein Vertrag zustande kommt (kein Vertragsschluss, sittenwidrig oder in sonstiger Weise anfechtbar);
- die Homepages der Anbieter häufig auch wettbewerbswidrig sind und
- in der Regel auch ein (versuchter) Betrug vorliegt.
Die Autoren geben auch Hinweise auf Gegenmaßnahmen.
Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass es zwar richtig ist, auf Anspruchschreiben und Mahnungen der Anbieter wie Content Services Ltd. oder Belleros nicht zu reagieren - dass dies aber oft nicht ausreicht. Sie sehen die Gefahr darin, dass der Verbraucher sich durch die Drohgebärden einschüchtern lassen und irgendwann doch bezahlen. Angesichts dessen, dass bereits geschätzte 25% der Betroffenen schon nach den ersten paar Schreiben zahlen, ohne sich beraten zu lassen, ist das nicht von der Hand zu weisen. Auch auf die Möglichkeit, eine so genannte "negative Feststellungsklage" einzureichen, weisen die Autoren hin.
Auch denjenigen, die bezahlt haben, macht der Artikel Hoffnung - jedoch muss hier eindeutig auf die Prüfung des Einzelfalls verwiesen werden: Die Firmen der Nutzlosbranche sind häufig kurzlebig und schnell auch einmal insolvent. Ein gerichtliches Verfahren könnte dem Verbraucher dann die Gewissheit bringen, dass er durchaus Recht und eigentlich auch Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge hat - dass dieser Anspruch aber wegen fehlender Liquidität (oder tatsächlich fehlendem Anspruchsgegner) nicht durchsetzbar ist. Auf den Kosten für ein derartiges Gerichtsverfahren bliebe er dann letztlich sitzen. Es muss also immer genau geprüft werden, ob sich das Vorgehen letztlich lohnt.
Alles in allem ist es erfreulich, dass auch die Rechtswissenschaft sich auf die Seite des Verbrauchers stellt und ihm Rückendeckung gibt.
Dem Verbraucher kann man nur zurufen: Nicht einschüchtern lassen. Nicht zahlen. Kämpfen lohnt sich in dieser Sache durchaus!





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