Die Hamburger Erklärung (pdf) ist derzeit in aller Munde: Verlage fordern so genannte "Leistungsschutzrechte" - also mit Urheberrechten verwandte Rechte. Sie widersprechen all jenen, "die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist." Eine Behauptung, die ich so, ehrlich gesagt, noch nie gehört oder gelesen habe - jedenfalls nicht ernsthaft.Was Leistungsschutzrechte genau sind, die Argumente der Verlage, Gegenargumente und viel Wissenswertes rund ums Thema fasst Till Kreutzer von iRights.info zusammen. Und da es sie ja (noch) nicht gibt, darf ich hier auch mal kurz zitieren, wie sich der Autor die Welt mit Leistungsschutzrechten vorstellt:
"[...] Die wirtschaftlichen Probleme der Verlagswirtschaft könnten so ohne weiteres behoben werden. Wenn von allen Blogs, Nachrichtenseiten, Enzyklopädien oder Foren und sonstigen Angeboten, in denen auf fremde Inhalte hingewiesen oder über die gleichen Ereignisse berichtet wird, Geld eingesammelt wird, könnten sicherlich erkleckliche Summen eingetrieben werden. Es sei denn, es wird dann weniger gebloggt, diskutiert, veröffentlicht. Es sei denn, dass der bürokratische Aufwand für Abrechnung und Protokollierung nicht zu leisten ist oder dass die erforderliche flächendeckende Überwachung aller Online-Publikationen nicht funktioniert. Es sei denn, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte ansieht. [...]"Schöne neue Welt? In jedem Fall Recht lesenswert, Herr Kreutzer.





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