Damit wiederum haben Datenschützer ein Problem. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einen derartigen Verkauf für nicht mit dem Gesetz vereinbar. Leider bleibt er dabei eine genauere Erklärung schuldig.Ich denke, dass das - auch nach der Gesetzesänderung vom letzten Jahr immer noch im Bundesdatenschutzgesetz stehende - Listenprivileg einen derartigen Verkauf der Daten durchaus erlaubt.
Die Kundendaten wie Name und Adresse dürfen dabei sogar noch um ein Merkmal angereichert werden - z.B. bei einem Kunden, der Kleidung gekauft hat, um das Merkmal "modeinteressiert", bei einem Kunden, der einen CD-Spieler gekauft hat, um das Merkmal "interessiert an Unterhaltungselektronik" usw. Letztlich wäre es wohl auch möglich, einen Kunden, der beides gekauft hat, in zwei getrennten Listen mit dem jeweiligen Merkmal zu verbinden - die eine Liste wird dann an ein Modelabel verkauft, die andere an einen Elektronikhändler.
Sie sind/waren Kunde bei Quelle und möchten das verhindern? Vielleicht hilft Ihnen der Musterbrief (pdf), den der vzbv auf seinen Internetseiten anbietet. Denn letztlich ist die Verwendung dann nicht erlaubt, wenn Sie ihr widersprechen.





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