14.11.2009

Filesharing: Anwälte von beiden Seiten im Ring

Die Kollegen Solmecke und Nümann liefern sich derzeit ein Wortgefecht rund um das Thema Abmahnungen von Filesharern, zu dem ich nun doch meinen Kommentar schreiben musste.
allesamt veröffentlicht bei der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.

4 Kommentare:

  1. Das was der Kollege Nümann schreibt, ist zwar nicht falsch aber lückenhaft.

    Bei der Abmahnung sind in jedem Fall nur diejenigen Anwaltskosten erstattungsfähig, die dem Rechteinhaber auch tatsächlich entstanden sind. Existiert also eine Honorarvereinbarung, die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweicht, dann können auch vom Verletzer keine Kosten nach RVG verlangt werden.

    Ich stimme Ihrem "Senf" zu.

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  2. Wenn einige Abmahnanwälte nicht einmal eine Vollmacht des Auftraggebers vorlegen können, ist dies bezeichnend. In der Regel verzichten viele Abmahnanwälte als erstes auf die Schadensersatzansprüche ihrer Auftraggeber, solange ihre Gebühren voll oder anteilig gezahlt werden.

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  3. Mittlerweile erhielt RA Solmecke eine Einstweilige Verfügung beantragt durch die Kanzlei Nümann und die Beiträge bei der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de wurden gelöscht.

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  4. Hallo Herr Kollege Dosch,

    ich stimme Ihrem "Senf" im wesentlichen ebenfalls zu, möchte nur anmerken, dass die Frage was z.B. bei einem Mandanten, der eine Vielzahl Außenstände hat, aber die Rechtsverfolgung nicht bezahlen kann, der "Einzelfall" ist (die Mandantensituation oder jedes einzelne Inkassomandat), wohl bisher nicht entschieden ist.

    Schwierig finde ich, dass z.B. im Rahmen der Diskussion bei Abmahnwahn-Dreipage, in der Sie sich äußern und in der ja auch die Behauptungen von Herrn Solmecke "unzensiert" geblieben sind, das Ganze von den beteiligten Laien in den Kontext "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gerückt wird. Ich muss mich als "abmahnender Anwalt" nun wegen von mir nicht veranlasster Fälle und Indizien, aus denen der Kollege Solmecke und andere Kollegen verallgemeinernde Schlüsse ziehen, persönlich gegenüber einer interessengetriebenen Öffentlichkeit gegen den Vorwurf kriminellen Verhaltens verteidigen.

    Ich bin aber nicht der reine "Abzocker", als der ich hingestellt werde, sondern beschäftige mich bereits seit dem Studium und nun insgesamt 9 Berufsjahre intensiv mit Rechtsfragen des Schutzes von geistigem Eigentum im Internet und vertrete nicht nur die aus meiner Sicht absolut legitimen Interessen von Rechteinhabern, die Ihre Rechte nicht freigeben, sondern auch Open Content-Projekte und Unternehmen, die Open Source entwickeln, teilweise auch pro bono.

    Was pro bono-Mandate betrifft, möchte ich übrigens anmerken, dass man sich auch die Konsequenzen mancher der im Kontext "Filesharing" vertretenen Rechtsansichten für andere Konstellationen einmal sorgfältig vor Augen führen sollte.

    Peter Nümann

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