17.11.2009

Gut so: Verherrlichung der Naziherrschaft bleibt strafbar

Der vor kurzem verstorbene NPD-Vize Jürgen Rieger dreht sich heute wohl in seinem Grabe um.

Er hatte noch zu Lebzeiten eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben, die dieses am 04.11.2009 als unbegründet zurückgewiesen hat (Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts von heute zum Beschluss vom 04.11.2009, Aktenzeichen 1 BvR 2150/08).

Rieger wollte erreichen, dass Veranstaltungen "in Gedenken an Rudolf Heß" nicht mehr verboten werden durften und berief sich dabei u. a. auf die in Artikel 5 Grundgesetz geregelte Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Konkret bemängelte er, dass § 130 Absatz 4 Strafgesetzbuch verfassungswidrig sei. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass derjenige strafbar ist, der "öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."

Das Gericht schreibt hierzu:
"Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus."
und weiter:
"Dabei ist es eine verfassungsrechtlich tragfähige Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Gutheißen der Gewalt und Willkürherrschaft dieser Zeit der Bevölkerung heute regelmäßig als Aggression und als Angriff gegenüber denjenigen erscheint, die sich in ihrem Wert und ihren Rechten erneut in Frage gestellt sehen, und angesichts der geschichtlichen Realität mehr bewirkt als eine bloße Konfrontation mit einer demokratie und freiheitsfeindlichen Ideologie."
Wer diese beiden Zitate, die ganze Pressemeldung oder gar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut liest, wird schnell merken, dass das alles andere als im "Klartext" geschrieben ist. Es finden sich zahlreiche verklausulierte Sätze darin, die das Verstehen erschweren.

Das ist umso bedauerlicher, als es hier um einen wirklich wichtigen Punkt unserer Verfassung geht: Nämlich, dass das Grundgesetz gerade aus der Geschichte und den Erfahrungen des Nationalsozialismus heraus geschrieben wurde und genau das Gegenteil der in dieser Zeit vertretenen Auffassungen zur Grundlage der BRD macht.

Nichtsdestotrotz ist dem Urteil zuzustimmen. Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, steht zurecht im Grundrechtskatalog und muss entsprechend geschützt werden. Derjenige, der die Meinungsfreiheit und sonstige Freiheiten aber letztlich abschaffen möchte, soll sich auch nicht auf den Schutz dieses Grundrechts berufen können.

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